Druckluft­aufbereiter für Atemluft

Bei Strahlarbeiten ist eine Versorgung des Strahlers mit umgebungsunabhängiger Frischluft vorgeschrieben, (DGUV Regel 112-190) d.h. die zugeführte Luft muss Atemluftqualität haben. Da bei Strahlbaustellen meistens ein Kompressor vorhanden ist, kann aus der vom Kompressor gelieferten, technischen Druckluft auch die Atemluftversorgung für den Strahler hergestellt werden.
Dazu muss die technische Druckluft so aufbereitet werden, dass sie Atemluftqualität besitzt. Dies kann durch Einsatz eines Aktivkohlefilters, Wasser- und Ölabscheiders und über eine Luftkühlung oder Erwärmung geschehen. Dabei ist zu beachten, dass regelmäßig das Kondenswasser abgelassen wird und die Filtereinheiten gewartet bzw. ausgetauscht werden.

  DGUV Regel 112-190