
Schädlingsbekämpfungsmittel dürfen nicht in Behältnissen aufbewahrt oder gelagert werden, deren Form oder Bezeichnung mit Lebensmitteln verwechselt werden kann. Wenn keine gekennzeichneten Originalgebinde verwendet werden, sind die Behältnisse entsprechend zu kennzeichnen.
Schädlingsbekämpfungsmittel dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arzneimitteln, Lebens- oder Futtermitteln aufbewahrt oder gelagert werden.