
Ob und welche persönliche Schutzausrüstung bei Arbeiten mit Schädlingsbekämpfungsmitteln bereitgestellt werden muss, ist abhängig
Dabei sind sowohl die Wirkstoffe und die Synergisten als auch die möglichen Hilfsstoffe zu berücksichtigen. Hilfsstoffe können u. a. Netz- und Lösungsmittel, Emulgatoren, Anti-Korrosiva und Stabilisatoren sein.
In der TRGS 523 "Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen" sind Entscheidungshilfen zu finden.
Das Tragen von Atemschutz und von Vollschutzanzügen darf keine ständige Maßnahme sein. Je nach Gefährdungssituation sind Schutzhelm, Schutzbrille, Schutzschuhe und Gummischürze zu tragen.