
Laubblasgeräte dürfen nur zum Laubblasen eingesetzt werden.
Das Reinigen von Arbeitsbereichen durch Abblasen von Staubablagerungen ist grundsätzlich nicht zulässig (Gefahrstoffverordnung).
Beim Einsatz von Laubblasgeräten können organische Stäube auftreten, die zu Atemwegserkrankungen führen können. Hierzu gehören vor allem folgende Stäube:Fragen Sie Ihren Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin