
Die elektrotechnisch unterwiesene Person gilt als ausreichend qualifiziert, wenn sie unterwiesen, eingewiesen oder angelernt worden ist über:
Von ihr wird fachgerechtes Verhalten erwartet.
Die elektrotechnisch unterwiesene Person darf nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeiten, an die bei Unklarheiten jederzeit Rückfragen gerichtet werden können.
