Elektrotechnisch unterwiesene Person

Die elektrotechnisch unterwiesene Person gilt als ausreichend qualifiziert, wenn sie unterwiesen, eingewiesen oder angelernt worden ist über:

Von ihr wird fachgerechtes Verhalten erwartet.

Die elektrotechnisch unterwiesene Person darf nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeiten, an die bei Unklarheiten jederzeit Rückfragen gerichtet werden können.