Ihre Verantwortung als Arbeitgeber

Als Arbeitgeber tragen Sie im Betrieb auch Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten.

Die für Ihren Betrieb erforderlichen Maß­nahmen für einen vorbeugenden Arbeits­schutz ergeben sich aus der Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen (Gefährdungs­beurteilung, s. Arbeits­schutz­gesetz §§ 3, 4 und 5).

Diese Analysen helfen Ihnen, Schwachstellen im Betrieb zu erkennen und Arbeitsabläufe zu verbessern.

Mindestens folgende Elemente sind zu dokumentieren: