Versorgungsanlagen
Unter Versorgungsanlagen versteht man alle zur Versorgung der
Verbrauchsanlagen dienenden Teile einschließlich
der Hauptabsperreinrichtung.
- Versorgungsanlagen aus ortsbeweglichen Behältern dürfen
maximal 8 Flüssiggasflaschen oder 2 Fässer umfassen.
- Versorgungsanlagen einschließlich der leeren Behälter
sind nur im Freien oder in unmittelbar vom Freien aus zugänglichen,
ausreichend be- und entlüfteten Räumen zu errichten.
- In Räumen unter Erdgleiche dürfen Versorgungsanlagen
im Regelfall nicht vorhanden sein (s.
Flüssiggas unter Erdgleiche auf Baustellen).
- Versorgungsanlagen müssen standsicher aufgestellt werden, ggf. durch eine Sicherung gegen Umstürzen