Betriebsanweisung und Unterweisung beim Einsatz persönlicher Schutzausrüstung

Betriebsanweisung

Für den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz hat der Arbeitgeber eine Betriebsanweisung zu erstellen, die alle für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben, insbesondere die Gefahren entsprechend der Gefährdungsbeurteilung, das Verhalten beim Einsatz der persönlichen Schutzausrüstungen und bei festgestellten Mängeln, enthält.


Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung der persönlichen Schutzausrüstungen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens umfassen: