Nicht begehbare oder nicht durchtrittsichere Dächer und Bauteile

Bauteile sind nicht begehbar, wenn sie

Nicht durchtrittsichere Dächer bestehen zum Beispiel aus folgenden nicht begehbaren Bauteilen:

Lose aufgelegte Gitterroste ohne Sicherung können beispielsweise vom Auflager abrutschen.

Auf nicht begehbaren Bauteilen sind besondere Arbeitsplätze und Verkehrswege zu schaffen, zum Beispiel durch lastverteilende Beläge.