ChecklisteArbeiten im GleisbereichDiese Checkliste hilft Ihnen, die Sicherheit von Arbeiten im Gleisbereich zu überprüfen.
Die Checkliste können Sie erweitern und an Ihre spezifische Situation anpassen (Word-Format nutzen). |
zu berücksichtigende Aspekte | | Nicht rele- vant |
ja | nein |
Der Gleisbereich wird erst nach Durchführung der Sicherungsmaßnahmen und nur mit Erlaubnis des Aufsichtführenden und nach Zustimmung der Sicherungsaufsichtskraft (Sakra) betreten. | | | |
Die Warnsignale werden sofort befolgt. | | | |
Gleise werden nur zur festgelegten Seite verlassen. | | | |
Es werden nur die festgelegten Ausweichmöglichkeiten aufgesucht. | | | |
Es wird möglichst nicht im Gleis gegangen. | | | |
Muss im Gleis gegangen werden, dann wird bei mehrgleisiger Strecke entgegen der üblichen Fahrtrichtung gegangen (ggf. Gleiswechselbetrieb ausschließen lassen). | | | |
Beschäftigte im Gleisbereich tragen Warnkleidung. | | | |
Baustoffe und Geräte sind so gelagert, dass sie von Schienenfahrzeugen nicht erfasst und vom Fahrtwind nicht bewegt werden. | | | |
Baustoffe und Geräte sind nicht innerhalb der Ausweichstelle gelagert. | | | |
Beim Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen wird nur auf der gefahrfreien Seite auf- und abgestiegen. | | | |
Vom Bahnbetreiber festgelegte Mindestabstände für Materiallagerung werden eingehalten, mind. das Lichtraumprofil freihalten. Bei der Deutschen Bahn AG gelten: für Hauptgleise: 2,50 m für Nebengleise: 2,20 m | | | |
Es wird nicht auf Puffern, Trittbrettern oder Ladegut mitgefahren. | | | |
Es wird nicht aufrecht zwischen den Puffern nahe beieinander stehender Schienenfahrzeuge hindurchgegangen. | | | |
Schienen werden erst durchtrennt, wenn vorher eine Überbrückung für den Bahnrückstrom installiert wurde. Dies gilt auch für nicht elektrifizierte Strecken. | | | |
Fernbediente Gleiseinrichtungen (Weichen) sind gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert. | | | |
Gehörschutz wird benutzt, wenn der Tages-Lärmexpositionspegel trotz Lärmminderungsmaßnahmen über 85 dB(A) liegt. | | | |