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Checkliste

Arbeiten im Gleisbereich

Diese Checkliste hilft Ihnen, die Sicherheit von Arbeiten im Gleisbereich zu überprüfen.

Die Checkliste können Sie erweitern und an Ihre spezifische Situation anpassen (Word-Format nutzen).

zu berücksichtigende Aspekte Nicht
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Der Gleisbereich wird erst nach Durchführung der Sicherungsmaßnahmen und nur mit Erlaubnis des Aufsichtführenden und nach Zustimmung der Sicherungsaufsichtskraft (Sakra) betreten.
Die Warnsignale werden sofort befolgt.
Gleise werden nur zur festgelegten Seite verlassen.
Es werden nur die festgelegten Ausweichmöglichkeiten aufgesucht.
Es wird möglichst nicht im Gleis gegangen.
Muss im Gleis gegangen werden, dann wird bei mehrgleisiger Strecke entgegen der üblichen Fahrtrichtung gegangen (ggf. Gleiswechselbetrieb ausschließen lassen).
Beschäftigte im Gleisbereich tragen Warnkleidung.
Baustoffe und Geräte sind so gelagert, dass sie von Schienenfahrzeugen nicht erfasst und vom Fahrtwind nicht bewegt werden.
Baustoffe und Geräte sind nicht innerhalb der Ausweichstelle gelagert.
Beim Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen wird nur auf der gefahrfreien Seite auf- und abgestiegen.
Vom Bahnbetreiber festgelegte Mindestabstände für Materiallagerung werden eingehalten, mind. das Lichtraumprofil freihalten. Bei der Deutschen Bahn AG gelten: für Hauptgleise: 2,50 m für Nebengleise: 2,20 m
Es wird nicht auf Puffern, Trittbrettern oder Ladegut mitgefahren.
Es wird nicht aufrecht zwischen den Puffern nahe beieinander stehender Schienenfahrzeuge hindurchgegangen.
Schienen werden erst durchtrennt, wenn vorher eine Überbrückung für den Bahnrückstrom installiert wurde. Dies gilt auch für nicht elektrifizierte Strecken.
Fernbediente Gleiseinrichtungen (Weichen) sind gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert.
Gehörschutz wird benutzt, wenn der Tages-Lärmexpositionspegel trotz Lärmminderungsmaßnahmen über 85 dB(A) liegt.

Baustelle/Objekt:    Verantwortlich:
Datum: Unterschrift _________________________