Anhang 1

Auszug aus der Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggas
(BGV D34)

§ 29
Fahrzeuge mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor

...

(15) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß unter Erdgleiche Fahrzeuge mit Treibgasanlagen nur betrieben werden, wenn