Im Grundsatz werden Begriffe verwendet, die an dieser Stelle erläutert werden.
Ein Dokument ist eine Unterlage, die der Dokumentation nach § 6 ArbSchG dient. Das Dokument kann in Papierform oder elektronisch vorliegen.
Die Dokumentation nach § 6 ArbSchG enthält das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie das Ergebnis ihrer Überprüfung.
Unter Gefährdung versteht man die Möglichkeit eines Gesundheitsschadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit.
Gefährdungen lassen sich in Gruppen zusammenfassen. Dazu steht die nachfolgende Systematik von Gefährdungs- und Belastungsfaktoren zur Verfügung:
Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger unterstützen Betriebe bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und zur Erfüllung der Dokumentationspflicht. Sie können sowohl in beschreibender als auch in Form von Listen oder Tabellen vorliegen.
Eine Maßnahme ist eine konkrete Handlung, Anweisung oder Regelung zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Ein mitgeltendes Dokument ist eine Unterlage, auf die in der Dokumentation verwiesen wird. Mitgeltende Dokumente dienen der Vervollständigung der Dokumentation.
Unter Risiko wird die Kombination aus der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens und seines Ausmaßes verstanden.
Hinweis: Oft werden die Begriffe Risiko und Gefährdung synonym benutzt, obwohl sie in der Fachliteratur unterschieden werden.
Die Wirksamkeitskontrolle beinhaltet die Überprüfung, ob die festgelegten Maßnahmen in geeigneter Weise umgesetzt worden sind und die Gefährdung beseitigt oder minimiert wurde.