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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 250-005: Verfahrensablauf bei Verdacht auf beruflich bedingte Hauterkrankungen
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Achten Sie auf Hauterkrankungen im Betrieb

Hautkrankheiten stehen mit an vorderer Stelle sowohl bei den gemeldeten Erkrankungen als auch bei den anerkannten Berufskrankheiten.

Auslöser sind in den meisten Fällen Feuchtarbeit, Tätigkeiten mit reizenden oder allergieauslösenden Stoffen sowie häufige, oft zu aggressive Hautreinigung, vielfach auch in Kombination mit mechanischer Belastung.

Eine Schädigung der Haut kann sich zunächst durch kleinste und leicht zu übersehende Hautveränderungen äußern. Unbeachtet können diese mit der Zeit zur manifesten Erkrankung und Berufskrankheit führen. Die frühzeitige Entdeckung und Beachtung von ersten Hautveränderungen ermöglicht es, rechtzeitig die richtigen Schutzmaßnahmen zu treffen und eine Verschlimmerung zu verhindern. Denn schwere Hauterkrankungen können dazu führen, dass die hautbelastende Tätigkeit aufgegeben werden muss. Soweit muss es nicht kommen.

Betroffenen und betrieblichen Akteurinnen und Akteuren soll mit dieser DGUV Information ein Leitfaden in die Hand gegeben werden, der Ihnen konkrete und praktikable Hilfestellung bietet.

Optimal ist, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten.

Wer ist das?

Wie erkennen Sie eine möglicherweise beruflich verursachte Hauterkrankung?

Normale Haut ist glatt und geschmeidig, matt glänzend, rosig, feinporig, widerstandsfähig und wenig empfindlich. Bereits die trockene Haut, die leicht mit Rötung reagiert, sich schuppt, spannt, juckt oder zur Entzündung neigt, gehört zu den Veränderungen, die es zu beachten gilt, da sie Anzeichen eines beginnenden Handekzems sein können. Zunehmende Rötung, Schwellung, Bläschenbildung (insbesondere in den Fingerzwischenräumen), Nässen der Haut, Einrisse und Schmerzen sind Zeichen eines schweren Handekzems.

Abb. 1 Nicht mehr harmlos: Abnutzungsekzem (in den Fingerzwischenräumen)

Abb. 1 Nicht mehr harmlos: Abnutzungsekzem (in den Fingerzwischenräumen)

Anhaltspunkte für einen Zusammenhang zwischen beruflicher Tätigkeit und Erkrankung sind z. B.: