Anhang 6
Gegenüberstellung der Gefahrenpiktogramme nach der CLP-Verordnung und der Gefahrensymbole nach der Stoffrichtlinie 67/548/EWG

Die Gegenüberstellung ist zur besseren Übersichtlichkeit vereinfacht dargestellt.

Die einzelnen Tabellen sind auch als Poster im Format DIN A2 unter den Bestell-Nummern DGUV Information 213-035, 213-036 und 213-037 bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter → www.dguv.de/publikationen erhältlich.

Das jeweils zum Piktogramm gehörende Signalwort „Gefahr“ oder „Achtung“ ergibt sich aus dem Grad der Gefährdung, d. h. der Kategorie und dem H-Satz. In der Tabelle wird dies hervorgehoben durch die farbliche Zuordnung:

rot = Gefahr

blau = Achtung

schwarz = kein Signalwort

z. B. Die Ozonschicht schädigend – H420 erhält das Signalwort Achtung

Physikalisch-chemische Gefahren und Umweltgefahren1

Brand- und Explosionsgefahren

Gesundheitsgefahren