Schädliche Stoffe in der Raumluft können die Gesundheit der Menschen am Arbeitsplatz beeinträchtigen. Um eine Gesundheitsgefährdung zu vermeiden, sind in vielen Fällen Maßnahmen erforderlich, um mit Gefahrstoffen verunreinigte Luft gegen saubere Luft auszutauschen. Dies geschieht mit technischen Anlagen zur Arbeitsplatzlüftung (im Folgenden als "lufttechnische Anlagen" bezeichnet).
Werden bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) Gefährdungen durch Gefahrstoffe gemäß §§ 9 bis 11 der Gefahrstoffverordnung ermittelt, sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu treffen.
Dabei gilt nachfolgende Rangfolge: