GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 203-017: Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze
Arbeitsschutzorganisation
Ausführliche Betriebsorganisation
inkl. psychischer Belastung
Arbeitsschutzorganisation der Baustelle
Ausführliche Organisation Baustelle/Objekt inkl. psychischer Belastung
Anlegen und Benutzen von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
Benutzung von Gerüsten
Einsatz von Bockgerüsten
Einsatz von Konsolgerüsten
Leitern als Arbeitsplatz
Aufstieg zu hochgelegenen Arbeitsplätzen
Transport von Material und Geräten - auch mit Kran
Hebezeugeinsatz / Krane
Stromversorgung auf der Baustelle
Ergänzen/ändern
Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung
Arbeiten unter Lärmbelastung
Arbeiten im Freien unter natürlicher UV-Strahlung und Hitze
Arbeiten mit Handmaschinen
Ergänzen/ändern
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Tätigkeiten mit Staubentstehung
Ergänzen/ändern
Arbeiten in Baugruben und Gräben
Traggerüste
Umgang mit Beton, Mörtel und Putz
Arbeiten mit Schalelementen
Montage von Bauteilen
Umgang mit Produkten für Abdichtungsarbeiten
Abbruch/Demontage, allg.
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Betriebssicherheit
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Standsicherheit
Prüfung / Kennzeichnung von Gerüsten
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern

3 Schadensursachen

Ursachen für die Beschädigung erdverlegter Leitungen können sein:

  1. Unzureichende Kenntnis über Art und Lage von Leitungen wegen
    • fehlender, ungenügender oder falscher Angaben des Auftraggebers,
    • fehlenden Informationsflusses von der Arbeitsvorbereitung zur Baustelle,
    • mangelhafter oder unterlassener Ermittlung durch den Auftragnehmer,
    • fehlender, ungenauer oder nicht aktualisierter Pläne der Leitungsbetreiber, verursacht z. B. durch:
      • Minderdeckung im Kreuzungsbereich von Leitungen,
      • Niveau- und Lageänderung aufgrund nachträglicher Baumaßnahmen, z. B. geänderter Straßenverlauf,
      • vom Plan abweichende Verlegung der Leitungen aufgrund lokaler Zwangspunkte, z. B. Fundamente.

  2. Fehlinterpretation von Plänen wegen
    • schlechter Lesbarkeit,
    • fehlerhafter Einmessung,
    • falscher Angaben zum mechanischen Schutz der Leitung.

  3. Vertrauen auf das Vorhandensein eines Trassenwarnbandes und dessen ausreichenden Abstand zur Leitung

  4. Verzicht auf Suchschachtungen

  5. Einsatz von Maschinen, obwohl Handschachtung erforderlich ist

  6. Fehlende oder unzureichende Unterweisung der Beschäftigten im Umgang mit erdverlegten Kabeln und Leitungen

  7. Bei einigen grabenlosen Bauverfahren nach DGUV Information 201-020 "Sicherheitshinweise für grabenloses Bauen" zusätzlich
    • Beschädigung von Leitungen unterhalb der Startschachtsohle durch das Vernageln der Startlafette,
    • Unterschreiten des Mindestabstands zu vorhandenen Leitungen durch Abweichen von der geplanten Sollachse, z. B. durch Zielfehler oder Auftreffen auf Hindernisse im Untergrund. Dadurch entstehen häufig auch Leitungsbeschädigungen, z. B. durch Eindrücken von Fremdkörpern in die Leitungsummantelungen, die sich oft erst Jahre später bemerkbar machen.