4 Arbeiten im Freien

Vermessungsarbeiten werden überwiegend im Freien ausgeführt. Die Vermessungsteams sehen sich dabei mit einer Vielzahl an Gesundheitsrisiken konfrontiert.

Durch klimatische Veränderungen auf globaler Ebene können zudem bislang selten auftretende Risiken an Bedeutung gewinnen. Eine regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung ist auch aus diesem Grund wichtig.

4.1 Klimatische Bedingungen und UV-Strahlung

Bei extremen Temperaturen und Nässe ist insbesondere das Tragen von geeigneter Wetterschutzkleidung unverzichtbar. Bei großer Hitze sollten zudem ausreichend Möglichkeiten zur Erholung im Schatten sowie Getränke zur Verfügung stehen.

Intensive Sonnenstrahlung kann zu Hautkrebs und vorzeitiger Hautalterung führen. Daher sollten bei längeren Arbeiten unter der Sonne, insbesondere in den Monaten von April bis September zwischen 11 und 15 Uhr, Schutzmaßnahmen gegen die UV-Strahlung ergriffen werden. Zu bedenken ist dabei, dass auch bei Bewölkung, Nebel und ähnlichen Wetterlagen eine hohe UV-Belastung vorliegen kann. Webseiten und Smartphone-Apps, die den UV-Index anzeigen, sind einfache und effektive Mittel zur Ermittlung der möglichen Strahlenbelastung.

Das STOP-Prinzip gilt ebenfalls beim Schutz gegen natürliche UV-Strahlung: Da eine Substitution der Gefahrenquelle (Sonne) nicht möglich ist, müssen zuerst technische Möglichkeiten, wie der Aufbau eines Sonnensegels, in Betracht gezogen werden. Als organisatorische Maßnahme ist zu prüfen, ob Arbeits- und Pausenzeiten so gelegt werden können, dass möglichst wenig in der sonnenintensiven Zeit unter freiem Himmel gearbeitet wird. Als persönliche Schutzmaßnahmen dienen insbesondere lange Hosen, langärmlige Oberbekleidung und breitkrempige Kopfbedeckungen. Für Körperstellen, die nicht von Kleidung bedeckt werden können, z. B. Gesicht und Hände, sollten UV-Schutzmittel mit einem Lichtschutzfaktor von 50 verwendet werden.

4.2 Biologische Gefährdungen

Bakterien und Viren werden insbesondere durch Menschen und Tiere (z. B. Zecken) übertragen. Schon durch einfache Maßnahmen wie Händewaschen kann das Infektionsrisiko gemindert werden. Kleidung, die den Körper möglichst großflächig bedeckt, und gegebenenfalls Impfungen (z. B. Tetanus, Frühsommer-Meningoenzephalitis/FSME) können die Wahrscheinlichkeit einer Infektion oder eines schweren Verlaufs einer Infektion reduzieren. Eine individuelle Beratung durch die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt ist anzuraten.

Es gibt viele weitere von Pflanzen und Tieren ausgehende Gefährdungen, die nur durch eine konkret auf die jeweilige Arbeitsumgebung bezogene Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden können. Ein Beispiel ist der Eichenprozessionsspinner, dessen Brennhaare unter anderem Hautentzündungen und Hustenreiz hervorrufen können. Können vom Eichenprozessionsspinner befallene Gebiete nicht gemieden werden, kommen z. B. persönliche Schutzausrüstungen in Form von Atem- und Augenschutz sowie Schutzkleidung als Schutzmaßnahmen in Betracht.



Rechtliche Grundlagen und weitere Informationen