Anhang 2
Übersichtstabelle zur Bewertung der Dachflächen mit Ausstattungen zum Schutz gegen Absturz


Mindestausstattung zur Auswahl von Absturzschutzsystemen auf Dächern






Personen­gruppe
Nutzungskategorie
Nutzungs-/Wartungsintensität
HOCH

  • Wartungsintensität hoch, mehr als 6-mal im Jahr (insgesamt alle Gewerke), z. B. Dächer mit technischen Anlagen (Lüftungs- und Klimaanlagen, Solaranlagen, etc.) und einfachen, intensiven Dachbegrünungen ohne öffentlich begehbare Flächen,
  • Arbeiten unabhängig von Tageszeit und Witterung.
MITTEL

  • Wartungsintensität mittel, max. 6-mal im Jahr (insgesamt alle Gewerke), z. B. Dächer mit technischen Anlagen (Lüftungs- und Klimaanlagen, Solaranlagen, etc.) und extensiven Dachbegrünungen,
  • Arbeiten in Abhängigkeit von Tageszeit und Witterung.
GERING

  • Wartungsintensität gering, max. 2-mal im Jahr (insgesamt alle Gewerke), Dächer ohne technische Anlagen und Dachbegrünungen,
  • Arbeiten in Abhängigkeit von Tageszeit und Witterung.
I

Personen, die im Umgang mit PSA gegen Absturz gemäß DGUV Vorschrift 1 §§ 4 & 31 unterwiesen bzw. qualifiziert sind.
Ausstattungsklasse A Ausstattungsklasse B Ausstattungsklasse C
II

Personen, die nicht im Umgang mit PSA gegen Absturz unterwiesen wurden.
Ausstattungsklasse A Ausstattungsklasse A Ausstattungsklasse A
III

Privater und öffentlicher Personenverkehr
Baurecht Baurecht Baurecht


Die Übersichtstabelle finden Sie auch zum Download unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p201056


Beschreibung der Ausstattungsklassen
Ausstattungsklasse A Ausstattungsklasse B Ausstattungsklasse C
  • Umwehrungen mit 500N/m für Flachdächer.
  • Seitenschutzsysteme mit 300N/m für Flachdächer, wenn Umwehrungen mit 500N/m statisch oder konstruktiv nicht realisierbar sind.
  • Seitenschutzsysteme für Steildächer (DIN EN 13374:2019-06 Klasse C).
  • Laufstege nach DIN EN 516:2006-04 mit Geländer.
  • Dachoberlichter (Lichtkuppeln, Lichtbänder, -platten) sowie Belichtungselemente und andere Bauteile oder Flächen sind permanent und dauerhaft gegen Durchsturz auszuführen oder permanent und dauerhaft gegen Durchsturz zu sichern (z. B. mit Verglasung nach DIN 18008-6, Verstrebungen, Gitter, Auffangnetz, um laufendem Seitenschutz, etc ).
  • Dachbereiche mit geringerer Ausstattungsklasse sind deutlich sichtbar abzugrenzen.
  • Der Zugang zur Dachfläche kann erfolgen:
    - durch das Gebäude und einem permanent eingerichteten Dachausstieg
    - über eine innen oder außen liegende Treppe
    - über fest installierte Steigleitern mit Steig- oder Rückenschutz
    - sofern eine Prüfung ergeben hat, dass keine sicherere Zugangsvariante möglich ist als eine Leiter: bis max. 5,00 m Aufstiegshöhe mit Anlegeleiter und Leiterkopfsicherung und gesichertem Überstieg (z. B. mit selbstschließender Durchgangssperre), es gelten beschränkende Bedingungen (siehe 6.9.3).
  • Es sind geplante und ungeplante Arbeiten, unabhängig von Tageszeit und Witterung, möglich.
  • Stationäre Beleuchtung bei häufigen Wartungsarbeiten bei Dunkelheit.
  • Stromentnahme­möglichkeit im Wartungsbereich.
  • Permanente, überfahrbare Seil­sicherungs­systeme und Schienen­sicherungs­systeme.
  • Arbeiten parallel zur Attika oder First können ohne wiederholtes Umschlagen der PSA gegen Absturz (also durchgängig gesichert) durchgeführt werden.
  • Der Abstand der Systemstützen richtet sich nach den Vorgaben der Hersteller. Bei Seil­sicherungs­systemen ist die Seilauslenkung gering zu halten.
  • Bei erforderlicher Längenveränderung der eingesetzten PSA gegen Absturz kann es notwendig sein, einen Stopp bzw. eine Sperre im überfahrbaren Sicherungssystem zu installieren.
  • Permanente Einzelanschlag­einrichtungen oder Sicherheitsdachhaken sollten nur als Ergänzung eingeplant werden.
  • Bei Steildächern über 40° bis 60° oder nicht ausreichender Sicherheit gegen Abrutschen sind zusätzlich Sicherheitsdachhaken für Dachauflegeleitern zu setzen.
  • Dachoberlichter (Lichtkuppeln, Lichtbänder, -platten) sowie Belichtungselemente und andere Bauteile oder Flächen sind permanent und dauerhaft gegen Durchsturz auszuführen oder permanent und dauerhaft gegen Durchsturz zu sichern (z. B. mit Verglasung nach DIN 18008-6, Verstrebungen, Gitter, Auffangnetz, umlaufendem Seitenschutz, etc.).
    - Der Zugang zur Dachfläche kann erfolgen:
    - durch das Gebäude mit einem permanent eingerichteten Dachausstieg,
    - über eine innen oder außen liegende Treppe,
    - über fest installierte Steigleitern mit Steig- oder Rückenschutz
    - sofern eine Prüfung ergeben hat, dass keine sicherere Zugangsvariante möglich ist als eine Leiter: bis max. 5,00 m Aufstiegshöhe mit Anlegeleiter und Leiterkopfsicherung und gesichertem Überstieg (z. B. mit selbstschließender Durchgangssperre), es gelten beschränkende Bedingungen (siehe 6.9.3).
  • Am Zugang zur Dachfläche mit einem Dachaustieg oder Anlegeleiter ist in erreichbarer Nähe (maximal 60 cm entfernt) eine geeignete Anschlageinrichtung oder Sicherheitsdachhaken zu setzen.
  • Es sind nur geplante Arbeiten, in Abhängigkeit von Tageszeit und Witterung, möglich.
  • Personen welche PSA gegen Absturz verwenden, müssen inkl. praktischen Übungen unterwiesen sein (siehe DGUV Vorschrift 1 §§ 4 - 31, DGUV Grundsatz 312-001 in Verbindung mit DGUV Regel 112-198 und DGUV Regel 112-199).
  • Alleinarbeit ist ausgeschlossen.
  • Rettungskonzept und Rettungsgerät müssen vorhanden sein und die betriebsinterne Rettung muss sichergestellt sein (siehe DGUV Vorschrift 1 § 24, DGUV Grundsatz 312-001 in Verbindung mit DGUV Regel 112-199).
  • Sollten die Sicherungssysteme als Auffangsystem genutzt werden, sollte je nach Kombination des Auffangsystems und Anschlageinrichtung ein hindernisfreier Sturzraum von mind. 6,25 m–8,75 m zur Verfügung stehen. Der genaue hindernisfreie Sturzraum muss der Gebrauchsanleitung des Herstellers des Auffangsystems und der Anschlageinrichtung entnommen werden, (siehe Abschnitt 6.7.3 für Sturzraumberechnung).
  • Stromentnahme­möglichkeit im Wartungsbereich wird empfohlen.
  • Permanente Einzelanschlag­einrichtungen (Abstand der AE ≤ 3,50 m zum Arbeiten im Rückhaltesystem).
  • Permanente, nicht überfahrbare Seil­sicherungs­systeme (Abstand der Zwischenstützen ≤ 7,50 m zueinander).
  • Arbeiten parallel zur Attika oder First können nicht ohne wiederholtes Umschlagen (gegebenenfalls nicht durchgängig gesichert und Zeitverlust) durchgeführt werden.
  • Sicherheitsdachhaken mit Abstand zum First von ≥ 1,00 m.
  • Je nach Dachneigung oder Sicherheit gegen Abrutschen bei Sicherheitsdachhaken ist der horizontale Abstand ≤ 5,00 m/≤ 3,50 m und der vertikale Abstand zwischen 2,00 m und 5,00 m/≤ 5,00 m.
  • Je nach Dachneigung oder Sicherheit gegen Abrutschen ist der Abstand der Sicherheitsdachhaken zum Ortgang ≥ 1,50 m/≥ 2,50 m

oder

  • Je nach Dachneigung oder Sicherheit gegen Abrutschen variieren die horizontalen und vertikalen Abstände sowie der Abstand der Sicherheitsdachhaken zum Ortgang.
  • Temporäre Einzelanschlag­einrichtungen sollten nur als Ergänzung vorgesehen werden.
  • Der Gefahrenbereich Absturz ist dauerhaft zu kennzeichnen und abzusperren.
  • Dachoberlichter (Lichtkuppeln, Lichtbänder, -platten) sowie Belichtungselemente und andere Bauteile oder Flächen sind permanent und dauerhaft gegen Durchsturz auszuführen oder permanent und dauerhaft gegen Durchsturz zu sichern (z. B. mit Verglasung nach DIN 18008-6, Verstrebungen, Gitter, Auffangnetz, umlaufendem Seitenschutz, etc).
  • Der Zugang zur Dachfläche kann erfolgen:
    - durch das Gebäude mit einem permanent eingerichteten Dachausstieg
    - über eine innen oder außen liegende Treppe
    - über fest installierte Steigleitern mit Steigschutz oder Rückenschutz
    - sofern eine Prüfung ergeben hat, dass keine sicherere Zugangsvariante möglich ist als eine Leiter: bis max. 5,00 m Aufstiegshöhe mit Anlegeleiter und Leiterkopfsicherung und gesichertem Überstieg (z. B. mit selbstschließender Durchgangssperre), es gelten beschränkende Bedingungen (siehe 6.9.3).
  • Am Zugang zur Dachfläche mit einem Dachaustieg oder Anlegeleiter ist in erreichbarer Nähe (maximal 60 cm entfernt) eine geeignete Anschlageinrichtung oder Sicherheitsdachhaken zu setzen.
  • Es sind nur geplante Arbeiten, in Abhängigkeit von Tageszeit und Witterung, möglich.
  • Personen welche PSA gegen Absturz verwenden, müssen inkl. praktischen Übungen unterwiesen sein (siehe DGUV Vorschrift 1 §§ 4 & 31, DGUV Grundsatz 312-001 in Verbindung mit DGUV Regel 112-198).
  • Alleinarbeit ist ausgeschlossen.
  • Rettungskonzept und Rettungsgerät müssen vorhanden sein und die betriebsinterne Rettung muss schnellstmöglich sichergestellt sein (siehe DGUV Vorschrift 1 § 24, DGUV Grundsatz 312-001 in Verbindung mit DGUV Regel 112-199).
  • Je nach Kombination des Auffangsystems und Anschlageinrichtung, muss ein hindernisfreier Sturzraum von mind. 6,25 m–8,75 m zur Verfügung stehen Der genaue hindernisfreie Sturzraum muss der Gebrauchsanleitung des Herstellers des Auffangsystems und der Anschlageinrichtung entnommen werden (siehe Abschnitt 6.7.3 für Sturzraumberechnung). Ist dieser Sturzraum nicht vorhanden, muss in diesem Bereich ein Rückhaltesystem eingesetzt werden.