Für die Benutzung von Geländern, Seitenschutzsystemen oder Absperrungen ist eine Einweisung in die ortsspezifischen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln erforderlich. Dafür wird eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung sowie eine Betriebsanweisung empfohlen, die bei den Arbeiten auftretende Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für den Benutzer beschreiben. Die Benutzung von Verkehrswegen zu den jeweiligen Arbeitsplätzen und damit auch das Nicht-Betreten von durch Absperrungen gekennzeichneten Bereichen (Gefahrenbereichen) ist ebenfalls Bestandteil hiervon.
Werden die Teilbereiche einer Dachfläche mit kollektiven Schutzmaßnahmen, im Rahmen der Zonierung, in eine andere Ausstattungsklasse verlassen, sind andere Anforderungen an die Benutzer und an die Einweisung zu stellen.
Für die Benutzung von PSA gegen Absturz hat der Unternehmer bzw. die Unternehmerin eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Anschlageinrichtungen dürfen nur von Personen, die inkl. praktischer Übungen in die Benutzung der PSA gegen Absturz und Rettung unterwiesen wurden, benutzt werden.
Anschlageinrichtungen mit permanentem Seil- oder Schienensystem sowie Einzelanschlageinrichtungen können mit PSA gegen Absturz als Rückhaltesystem oder als Auffangsystem verwendet werden.
Bei der Benutzung von PSA gegen Absturz als Rückhaltesystem an Anschlageinrichtungen mit permanenten Seil- und Schienensystemen ist Alleinarbeit möglich. Es wird jedoch empfohlen, die Arbeiten mindestens mit einer weiteren Person, die in der Lage ist, Hilfe zu leisten (mind. zu zweit), auszuführen, weil stets mit einer Fehlanwendung und einem daraus folgenden Absturz zu rechnen ist.
Bei Einzelanschlageinrichtungen ist, da ein Auffangen in die PSA gegen Absturz nicht ausgeschlossen ist, Alleinarbeit ausgeschlossen.
Bei max. 2,50 m zur Absturzkante montierten, liniengeführten Anschlageinrichtungen, sollte, um eine Fehlanwendung bei der Benutzung von PSA gegen Absturz im Rückhalten zu verhindern, folgendes beachtet werden:
Es sind nur die von der herstellenden Firma der Anschlageinrichtung zugelassenen Gleiter oder Verbindungselemente zu benutzen.
Folgende Dokumente sind vor der Benutzung zu beachten:
Vor jedem Gebrauch der Anschlageinrichtung ist eine Sichtkontrolle aller Bestandteile durchzuführen.
Bei Arbeiten mit PSA gegen Absturz muss das ausführende Unternehmen die Rettung eigenverantwortlich sicherstellen. Hierzu müssen arbeitsplatzbezogene Rettungskonzepte erstellt und entsprechende Rettungsausrüstungen und -geräte sowie Personal zur Verfügung gestellt werden.
In das arbeitsplatzbezogene Rettungskonzept sind die zur Verfügung stehenden internen und/oder externen Rettungskräfte mit einzubeziehen, wie z. B.
Die Anzahl der Beschäftigten vor Ort richtet sich nach den notwendigen Rettungsmethoden. Die bereitgestellte Rettungsausrüstung muss alle vorhersehbaren Rettungssituationen abdecken.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen körperlich geeignet und in der Handhabung der Schutzausrüstungen und in der Durchführung von Rettungsmethoden regelmäßig, jedoch mindestens alle 12 Monate inklusive praktischen Übungen unterwiesen werden.
| Weitere Informationen zur Benutzung von PSA gegen Absturz und zur Rettung können der DGUV Regel 112-198 und der DGUV Regel 112-199 entnommen werden. |