Neu zu errichtende, zu sanierende oder in der Nutzung geänderte Dachflächen müssen im Hinblick auf die späteren Instandhaltungsarbeiten so geplant werden, dass sie grundsätzlich einen sicheren Zugang haben. Insbesondere durch permanente Absturzsicherungssysteme (bauliche Maßnahmen wie Brüstung, Geländer, Attika oder Anschlageinrichtungen) wird, nach dem Rangfolgenprinzip der Schutzmaßnahmen (STOP-Prinzip) § 4 des Arbeitsschutzgesetzes, ein sicheres Begehen und Arbeiten auf der Dachfläche ermöglicht. Die Absturzsicherungen sind in der Regel permanent mit dem Bauwerk verbunden bzw. verbleiben auf dem Bauwerk. Zu Wartungsarbeiten zählen alle Arbeiten, die in regelmäßigen Abständen von weniger als 3 Jahren durchgeführt werden.
Bei der Bewertung der Absturzsicherungen von Dachflächen ist auch insbesondere auf die Belegung mit technischen Anlagen und Einrichtungen zu achten, da sie erhebliche Auswirkungen auf die Auswahl der Ausstattungsklasse haben. Zu den technischen Anlagen und Einrichtungen auf Dächern können Geräte für die Lüftungs-, Klima-, Heizungs- oder Aufzugstechnik, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Photovoltaik-/Solarthermieanlagen und Blitzschutzanlagen gezählt werden. Die Anlagen dienen teilweise nicht nur zur Gebäudetechnik, sondern auch zum Betrieb von Maschinen und Produktionsgeräten in den Gebäuden. Diese technischen Anlagen und Einrichtungen erfordern je nach Gerät und Nutzung Instandhaltungsarbeiten, die durch fachkundiges Personal durchgeführt werden. Zu diesen Arbeiten zählen z. B. der Austausch von Filtern in vierteljährlichem Abstand oder das Kontrollieren von Leitungsführungen ggf. jeden Monat. Hierzu müssen nicht nur Personen an die Anlage, sondern es müssen auch Werkzeuge oder Ersatzteile mitgeführt werden. Daher ist bei der Planung der Dachflächen zu beachten, dass nicht nur Wartungswege vorhanden sind, sondern auch ausreichend freier Arbeitsraum zur Verfügung steht. Falls erforderlich, müssen auch Ersatzteile größeren Umfangs sicher auf das Dach transportiert werden können. Hierfür sind geeignete Transportmittel wie z. B. Seilzüge, Lastkräne oder auch der temporäre Einsatz von Kranen oder Lastaufzügen als auch, wenn benötigt, geeignete Lagerflächen einzuplanen. Ebenso sollte der Zugang zum Dach so ausgeführt werden, dass Personen Werkzeuge und kleinere Ersatzteile sicher mitführen können.
Die rechnerischen Lasten aus den Anschlageinrichtungen sind bei der Planung und Bemessung der Unterkonstruktion zu berücksichtigen.
Bei Gebäuden mit technischen Anlagen und Absturzsicherungen sind diese so zu planen und abzustimmen, dass die Wirksamkeit bzw. Benutzbarkeit aller Systeme sichergestellt ist.