Diese DGUV Information findet Anwendung für die Auswahl und Bewertung von Absturzschutzsystemen auf baulichen Anlagen, insbesondere auf Bauwerken.
Mit der Umsetzung der vorliegenden DGUV Information werden technische Voraussetzungen für das sichere Betreten oder Begehen von Dächern für spätere Arbeiten, insbesondere für die Instandhaltung, die Inspektion, Wartungen und Instandsetzung, oder sonstiger Nutzung geschaffen.
Diese DGUV Information kann als Planungs- und Ausführungsgrundlage für Auftraggebende und Auftragnehmende herangezogen werden.
Ziele dieser DGUV Information sind:
Diese DGUV Information beschreibt eine mögliche Klassifizierung von Dachflächen hinsichtlich der Absturzsicherung in Abhängigkeit von der Nutzung und den beteiligten Personengruppen. Sie konkretisiert die ASR A2.1 und gibt eine Hilfestellung, wie die Bewertung kollektiver vor individueller Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Dachfläche durchgeführt und unter welchen Voraussetzungen überhaupt individuelle Maßnahmen getroffen werden können.
Diese DGUV Information findet keine Anwendung für: