4 Umsetzung von technischen Maßnahmen

Werden Traktoren mit getragenen Anbauten und Ballastierungen auf Erdbaustellen eingesetzt und wird dabei der Beurteilungsfaktor von 1,4 überschritten, sind technische Maßnahmen zu ergreifen.

In begründeten Einzelfällen (Gefährdungsbeurteilung) können stattdessen organisatorische Maßnahmen getroffen werden.