Vorbemerkungen
Diese Handlungsanleitung dient als Hilfe zur Ermittlung und Beurteilung
der Gefährdungen bei Gebäudesanierungsarbeiten mit Kontamination
durch biologische Arbeitsstoffe. Sie dient insbesondere der Auswahl
geeigneter Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung
der Biostoffverordnung (BioStoffV). Nach dieser ist der Unternehmer
verpflichtet, die Gefährdungen, die von biologischen Arbeitsstoffen
ausgehen, zu ermitteln und zu beurteilen und die Schutzmaßnahmen
festzulegen.
Die in dieser Handlungsanleitung aufgeführten Gefährdungen
und daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen beruhen auf dem heutigen
Stand der technischen und arbeitsmedizinischen Erkenntnisse. Sofern
Erfahrungen für bestimmte Arbeitsverfahren, wie z. B. Messergebnisse,
vorliegen, wurden diese in der Handlungsanleitung berücksichtigt.
Für die Beurteilung der Exposition gegenüber biologischen
Arbeitsstoffen wurden auch Erfahrungen aus anderen Branchen herangezogen.
Diese Handlungsanleitung enthält Mindestanforderungen, mit denen
das erforderliche Niveau an Sicherheit und Gesundheitsschutz erreicht werden
kann. Die hier vorgeschlagenen technischen Lösungen schließen
andere mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus.
Für die Erstellung einer Handlungsanleitung zur Gebäudesanierung
durch den Fachausschuss Tiefbau waren folgende Gründe ausschlaggebend:
- Die Zahl von Schimmelpilzproblematiken im Zusammenhang mit
Feuchteschäden in Gebäuden nahm in den letzten Jahren zu (Baumängel,
schnellerer Erstbezug, unzureichender Feuchteabtransport, etc.).
- Auch für die Berufsgenossenschaften ergab sich daraus ein
erhöhter Ermittlungs- und Beratungsbedarf in den
Mitgliedsbetrieben.
- Neben Berufskrankheiten haben die Berufsgenossenschaften
im Rahmen ihres erweiterten Präventionsauftrages die Aufgabe,
arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten.
- Im Zuge der Stärkung der unternehmerischen Eigenverantwortung
für den Arbeitsschutz bedeutet die Erstellung einer solchen
Handlungsanleitung eine Hilfestellung für den Unternehmer, die
abstrakten Schutzziele aus übergeordneten Rechtsvorschriften
zu erreichen.
Für die Konzeption der Handlungsanleitung waren u. a.
maßgeblich:
- Tätigkeiten bei der Gebäudesanierung sind
ausschließlich nicht gezielte Tätigkeiten
i. S. d. BioStoffV. (siehe Abschnitt 2
Nr. 3 "Begriffsbestimmungen").
- Neben den Aspekten des Arbeitsschutzes sind bei
Gebäudesanierungsarbeiten auch Maßnahmen zum Schutz
Dritter in räumlich benachbarten Bereichen zu treffen. Dies
gilt z.B. für Büroräume, aber auch in besonderer
Form für hygienisch sensible Bereiche, wie z. B. in medizinischen
Einrichtungen.
- Bei Vergabe von Sanierungsarbeiten an Fremdunternehmen sind diese
über mögliche Gefahren zu informieren. Die erforderlichen
Maßnahmen sind zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor
Beginn der Arbeiten abzustimmen (siehe auch
Abschnitt 5.1 "Allgemeine Anforderungen").
- Neben biologischen Arbeitsstoffen können Versicherte auch
anderen Gefährdungen, wie z. B. chemischen und physikalischen,
ausgesetzt sein. Die Handlungsanleitung versucht dem weitgehend
Rechnung zu tragen. Beispielsweise können Betriebsanweisungen
für biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe kombiniert
erstellt werden (s. Anhang 4
"Musterbetriebsanweisung").
- Die Handlungsanleitung soll dem Erkenntnisstand folgend
fortgeschrieben werden.