Vorbemerkungen

Diese Handlungsanleitung dient als Hilfe zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen bei Gebäudesanierungsarbeiten mit Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe. Sie dient insbesondere der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Biostoffverordnung (BioStoffV). Nach dieser ist der Unternehmer verpflichtet, die Gefährdungen, die von biologischen Arbeitsstoffen ausgehen, zu ermitteln und zu beurteilen und die Schutzmaßnahmen festzulegen.

Die in dieser Handlungsanleitung aufgeführten Gefährdungen und daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen beruhen auf dem heutigen Stand der technischen und arbeitsmedizinischen Erkenntnisse. Sofern Erfahrungen für bestimmte Arbeitsverfahren, wie z. B. Messergebnisse, vorliegen, wurden diese in der Handlungsanleitung berücksichtigt. Für die Beurteilung der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen wurden auch Erfahrungen aus anderen Branchen herangezogen.

Diese Handlungsanleitung enthält Mindestanforderungen, mit denen das erforderliche Niveau an Sicherheit und Gesundheitsschutz erreicht werden kann. Die hier vorgeschlagenen technischen Lösungen schließen andere mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus.

Für die Erstellung einer Handlungsanleitung zur Gebäudesanierung durch den Fachausschuss Tiefbau waren folgende Gründe ausschlaggebend:

Für die Konzeption der Handlungsanleitung waren u. a. maßgeblich: