Inhaltsverzeichnis

1Anwendungsbereich
2Begriffsbestimmungen
3Ablauf einer Schimmelpilzsanierung
4Aufgaben der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers
4.1Sanierungsplanung
4.2Ausschreibung und Beauftragung
4.3Abnahme
4.4Weitere Aufgaben
5Sofortmaßnahmen vor Beginn der Sanierung
6Anforderungen der Biostoffverordnung
6.1Gefährdungsbeurteilung
6.2Festlegung von Schutzmaßnahmen
7Wirkungen von Biostoffen auf die Gesundheit
7.1Aufnahmepfade
7.2Allergische Reaktionen
7.3Reizende und toxische Wirkungen
7.4Infektionsgefährdung
8Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
8.1Ermittlung der Stoffe im Sanierungsbereich
8.2Ermittlung der Tätigkeiten und der Exposition
8.3Ermittlung der Gefährdungsklasse
8.4Vorgehensweise bei Tätigkeiten mit unterschiedlichen Gefährdungsklassen
9Schutzmaßnahmen
9.1Rangfolge der Schutzmaßnahmen
9.2Technische Schutzmaßnahmen
9.3Organisatorische Maßnahmen
9.4Persönliche Schutzausrüstung
9.5Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 1
9.6Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 2a
9.7Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 2b
9.8Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 3
9.9Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Fäkalschäden
9.10Schutzmaßnahmen bei der Probenahme
9.11Schutzmaßnahmen bei der Trocknung
9.12Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Bioziden
10Betriebsanweisung und Unterweisung
11Arbeitsmedizinische Betreuung und Vorsorge
11.1Beratung
11.2Arbeitsmedizinische Vorsorge

Anhang 1
Anhang 2
Anhang 3
Anhang 4
Anhang 5
Anhang 6
Anhang 7
Anhang 8
Anhang 9
Anhang 10
Anhang 11
Anhang 12

 

Impressum

Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Sanierung und Bauwerksunterhalt des Fachbereich Bauwesen der DGUV

Ausgabe: November 2022

Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler GmbH, Berlin

Bildnachweis: Titelbild und Abb. 7: © Stefan Betz (Sachverständigenbüro für Gebäude- und Innenraumanalytik, Hellertshausen); Abb. 2 und 5: © BG BAU; alle weiteren Abb.: DGUV

Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p201028

 


DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Die Unternehmerinnen und Unternehmer können bei Beachtung der in DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere der beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen werden. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.