Die bzw. der Maschinen-/Anlagenführende hat Maschinen und Anlagen täglich auf augenfällige Mängel zu prüfen. Hierbei hat sie oder er die Funktionsbereitschaft der Sicherheitseinrichtungen und der sicherheitsrelevanten Stellteile zu kontrollieren.
| Sicherheitsrelevante Stellteile sind z. B. Handhebel mit Selbstrückstellung. Sicherheitseinrichtungen sind z. B. Not-Befehlseinrichtungen (Not-Aus), Endschalter, Warneinrichtungen. |
Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden können, ist der Betrieb sofort zu unterbrechen. Mängel an Maschinen und Anlagen sind der oder dem Aufsichtführenden unverzüglich mitzuteilen.
| Mängel, die die Betriebssicherheit gefährden können, sind z. B. Seilbeschädigungen, Materialrisse, Schlauchbeschädigungen oder Undichtigkeiten am Hydrauliksystem. |
Vor Beginn von Instandhaltungsarbeiten ist sicherzustellen, dass die Maschine nicht unbefugt in Betrieb gesetzt werden kann.
| Sicherung gegen unbefugtes Inbetriebsetzen sind z. B. Schlüsselschalter, Verriegelungen, Absteckeinrichtungen. |