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Anwendungsbereich |
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| 2.1 | Diese BG-Information findet Anwendung auf den Einsatz von handbetriebenen Arbeitssitzen, bei denen Chemiefaserseile als Tragmittel verwendet werden. Sie schließt Sicherungsmaßnahmen und Hinweise zur Rettung ein. | ||
2.2 |
Diese BG-Information findet keine Anwendung auf den Einsatz von |
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| - | Anlagen, die der Aufzugsverordnung unterliegen, | ||
| - | handbetriebenen Arbeitssitzen mit Drahtseilen aus Stahldrähten als Tragmittel, | ||
| Bau und Ausrüstung fallen unter den Anwendungsbereich von DIN EN 1808. Betrieb siehe BG-Regeln "Hochziehbare Personenaufnahmemittel" (BGR 159, bisherige ZH 1/461). | |||
| - | Kranführeraufzügen, | ||
| - | Anlagen, die ausschließlich artistischen Vorführungen dienen, | ||
| - | Siloeinfahreinrichtungen oder | ||
| - | Einrichtungen zur Patientenbetreuung | ||