| 6.2 | Verhalten im Entlade- und Einbaubereich | |||
| 6.2.1 | Bei dem Betrieb im Entlade- und Einbaubereich ist zu beachten, dass Personen nicht gefährdet werden. | |||
| Eine Gefährdung kann z.B. vermieden werden, wenn | ||||
| − | ankommenden Fahrzeugen der Entladebereich zugewiesen wird, | |||
| − | Entladebereiche so angelegt sind, dass Rückwärtsfahren möglichst vermieden ist, | |||
| − | sich im Entladebereich nur Personen aufhalten, die für das Entladen von Fahrzeugen erforderlich sind, | |||
| − | sich im Einbaubereich außerhalb von Fahrzeugen und Geräten keine Personen aufhalten, | |||
| − | der Rückraum von Fahrzeugen durch Kameras überwacht wird, | |||
| − | Fahrzeuge untereinander einen seitlichen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten | |||
| und - falls auf Einweiser nicht verzichtet werdet kann - | ||||
| − | diese Warnkleidung tragen. | |||
6.2.2 |
Fahrzeuge müssen von Schüttkanten einen Sicherheitsabstand von mindestens 10 m einhalten. |
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| 6.2.3 | Abfallsammelfahrzeuge und Fahrzeuge für austauschbare Kipp- und Absetzbehälter dürfen mit angehobenem Heckteil bzw. angehobenen Behältern nur fahren, soweit dies für das Entladen von Fahrzeugen erforderlich ist. | |||