| 6.15 | Schutzmaßnahmen gegen Hineinstürzen | |||
| Geöffnete Einstiege sind gegen Hineinstürzen von Personen zu sichern. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Öffnungen mit den Schachtabdeckungen zu verschließen. | ||||
| Eine geeignete Schutzmaßnahme gegen Hineinstürzen ist z.B. ein gegen Verschieben gesicherter Rost oder eine gegen Verrutschen gesicherte Absperrung mit rot-weißem Anstrich. | ||||