| 5.8 | Einbau- und Schüttkontrollgeräte | ||
| Für Einbau- und Schüttkontrollgeräte ist die UVV "Bagger, Lader, Planiergeräte, Schürfgeräte und Spezialmaschinen des Erdbaues (Erdbaumaschinen)" (GUV 3.50/VBG 40) zu beachten. Insbesondere ist zu beachten, dass | |||
| − | Einbau- und Schüttkontrollgeräte mit einer festen, geschlossenen, klimatisierten Fahrerkabine mit Überrollschutz versehen sind, | ||
| − | Anlagen zur Atemluftversorgung vorhanden sind, die so beschaffen sind, dass gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge zur Verfügung steht. | ||
| Einbaugeräte sind z.B. Kompaktoren, Lader und Planiergeräte. | |||
| Schüttkontrollgeräte sind z.B. Bagger oder Radlader mit Sortiergreifwerkzeugen. | |||
| Siehe DIN EN 474-1 "Erdbaumaschinen; Sicherheit; Teil 1: Allgemeine Anforderungen". | |||
| Siehe auch Neunte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Maschinen-Verordnung-9. GSGV). | |||
| Gesundheitlich zuträgliche Atemluft in Einbau- und Schüttkontrollgeräten wird mit geschlossenen klimatisierten Kabinen erreicht, in denen die Atemluft mit | |||
| − filtrierenden | |||
| oder | |||
| − fremdbelüfteten Schutzbelüftungsanlagen | |||
| aufbereitet ist; siehe auch "Merkblatt für Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung auf Erdbaumaschinen und Spezialmaschinen des Tiefbaues" (BGI 581). | |||