11 Ordnungsgemäßer Zustand

11.1 Wartung

Die Wartung des Kopfschutzes dient der Erhaltung der sicheren Funktion über eine möglichst lange Gebrauchsdauer. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, wie die sachgemäße Reinigung oder den Austausch von Teilen, die von den Herstellern dafür vorgesehen sind. Dies betrifft beispielsweise den Austausch von Schweißbändern, Innenpolstern etc. aus hygienischen Gesichtspunkten, sowie den Austausch defekter Teile der Innenausstattung (z. B. Kopfband, Stoßdämpfungsbändern o. ä.) oder den Ersatz eines Kinnriemens.

11.2 Reinigung

Bei der Reinigung von Kopfschutz sind die Angaben der Hersteller bezüglich der Reinigungsmethode und der zu verwendenden Reinigungsmittel zu beachten. In der Regel werden für die Reinigung milde Reinigungsmittel und Wasser vorgesehen – die Verwendung aggressiver Reinigungsmittel ist unzulässig.

11.3 Aufbewahrung

Informationen über die ordnungsgemäße Aufbewahrung finden sich in der Anleitung des Herstellers. Kopfschutz sollte in geeigneten Taschen oder Verpackungen bei Zimmertemperatur in einer trockenen Umgebung aufbewahrt und dabei keinen schädigenden Einflüssen ausgesetzt werden.

Dazu zählen beispielsweise:

11.4 Prüfungen

11.4.1 Sicht- und Funktionsprüfung durch die benutzende Person

Die Benutzer bzw. Benutzerinnen müssen den ihnen zur Verfügung gestellten Kopfschutz vor jeder Benutzung auf seinen ordnungsgemäßen Zustand hin überprüfen und festgestellte Mängel unverzüglich der verantwortlichen Person melden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kopfschutz einem Aufprall oder Stoß ausgesetzt war – auch wenn keine äußeren Schäden erkennbar sind.

11.4.2 Regelmäßige Prüfung der Schutzwirkung und der Hygiene

Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin muss durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen dafür Sorge tragen, dass sich der Kopfschutz über die gesamte Gebrauchsdauer in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Um dies gewährleisten zu können, muss der Kopfschutz regelmäßig durch eine Person geprüft werden, die über die erforderlichen Kenntnisse verfügt.

Um die Schutzwirkung und den hygienisch einwandfreien Zustand sicherstellen zu können, sind die Prüfungsintervalle im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.