GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl
Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau
>
Umsetzungshilfen
>
§§
>
BG-Vorschriften
>
DGUV Regel 112-192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
Organisation Baustelle/Objekt
Verkehrswege, Arbeits-
plätze und Transport
Allgemeine Tätigkeiten
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Ergänzende Tätigkeiten
stationäre Arbeitsplätze
1
Schweißerschutzfilter beim Gasschweißen
Schutz- stufen
Verwendung
Verbrauch
Gas
Volumendurchsatz
(I/h)
2
2,5
3
Leichte Brennschneidarbeiten
4
Schweißen und Hartlöten
Acetylen
bis 70
Brennschneiden
Sauerstoff
bis 900
5
Schweißen und Härtlöten
Acetylen
über 70 bis 200
Brennschneiden
Sauerstoff
über 900 bis 2000
6
Schweißen und Hartlöten
Acetylen
über 200 bis 800
Brennschneiden
Sauerstoff
über 2000 bis 4000
7
Schweißen und Hartlöten
Acetylen
über 800
Brennschneiden
Sauerstoff
über 4000 bis 8000
8
Brennschneiden
Sauerstoff
über 8000
Gefährdungsbeurteilung
i
Firma:
Straße:
Plz/Ort:
Arbeitsbereich:
bearbeitet von
Datum
Umsetzungshilfen
Praxishilfen
Checklisten
Bausteine
§§
Betriebsanweisungen
Funktionen
Gefährdungsbeurteilung öffnen/speichern
Neu
Öffnen
Speichern unter...
Ergebnislisten
Ergebnis Gefährdungsbeurteilung
Handlungsbedarf
Kontrollliste
Liste Risiko
Ergebnis Liste Beschäftigte/Geräte
Datenbank
Datenbank Beschäftigte
Datenbank Arbeitsmittel
Suche im Gewerk Hochbau: