Vorbemerkung

Diese DGUV Regel erläutert die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" hinsichtlich der Benutzung von Fuß- und Knieschutz.

In dieser DGUV Regel sind insbesondere die Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/425 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Marz 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung), das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) und der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung) berücksichtigt.

Die in dieser DGUV Regel enthaltenen Empfehlungen und technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln aufgestellt worden, sind diese vorrangig anzuwenden.

Bei der Erarbeitung wurden die aktuellen DIN- und EN-Normen zu Fuß- und Knieschutz berücksichtigt.

Aktuelle Informationen, Fachartikel und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter www.dguv.de/fb-psa/sachgebiete/sachgebiet-fussschutz/index.jsp.