Im Folgenden werden für ausgewählte Arbeitsbereiche beispielhaft tätigkeitsresultierende Auswahlkriterien aufgezeigt, welche bei der Schuhauswahl besondere Beachtung finden sollten.
Im Hinblick auf die Vermeidung von Profilabdrücken in den Asphaltflächen sind Schuhe ohne Profilsohlen zu bevorzugen.
Im Hinblick auf die Vermeidung von Profilabdrücken in den bituminösen Dachabdichtungen sind Schuhe ohne Profilsohlen oder mit nur schwacher Profilausbildung in diesen Arbeitsbereichen zu bevorzugen.
Zur Minimierung der Übertragung von Kälte über Schuhsohle und Zehenkappe, sowie zur Gewichtsreduzierung wird Fußschutz (S3 oder S7 mit Knöchelschutz oder S5 (Gummistiefel)) mit durchtrittsicherer Sohle aus Gewebe und Zehenkappe aus Kunststoff empfohlen.
Schuhe geprüft nach alter Norm sollten die Kennzeichnung SRC tragen, Schuhe geprüft nach neuer Norm sollten die Kennzeichnung "SR" tragen.
Dies bedeutet, dass die Rutschhemmung im Rahmen der Baumusterprüfung auf Stahlbelag (alte Norm) bzw. Keramikfliese (neue Norm) mit dem Zwischenmedium Glycerin erfolgreich bestanden wurde.
Auf dem Schiff befinden sich im Außenbereich grundsätzlich Stahlböden und im Innenbereich ggf. Keramikbeläge.
Ferner könnte noch der Hinweis auf Kälteisolierung von Bedeutung sein, z. B. Kennzeichnung "CI".
Sofern stärkere Beaufschlagung mit Wasser erfolgt, sollte der Schuh die Zusatzfunktion „WR“ "Wasserdichtheit" aufweisen oder der Kategorie S7 entsprechen.
Der S3-Schuh ist von seinen Funktionalitäten „nur“ geprüft auf "WPA" sprich Wasserdurchtritt und -aufnahme. Versicherte bekommen zwar nicht sofort nasse Füße, aber nach entsprechender Beaufschlagungszeit.
Auf Ölplattformen empfiehlt sich ein Schuh mit kraftstoffbeständiger Sohle (FO).
Für den Bergbau existiert mit DIN 23301 eine eigene Norm für Fußschutz, welche Anforderungen, über die nach EN 20345 "Sicherheitsschuhe" hinaus festlegt.