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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 103-011: Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
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Anhang 2

Beispiel einer Arbeitsanweisung für Arbeiten unter Spannung

Arbeitsanweisung zum Arbeiten unter Spannung -
Arbeiten an Freileitungen bis 1kV

1

  Anwendungsbereich
 
Diese Arbeitsanweisung „Arbeiten an Freileitungen bis 1 kV“ gilt auf der Basis der „Grundsätze für Arbeiten unter Spannung“ für nachfolgende Arbeiten
  • Anbringen und Entfernen von Leiterseilabdeckungen
  • Nachziehen von Leiterverbindungen
  • An- und Abklemmen von Leitern im lastfreien Zustand
  • Ein- und Ausbau von Bauteilen, z.B. Isolatoren, Überspannungsableiter

2

  Ausschluss der Arbeiten unter Spannung
 
  • Bei eigenverantwortlicher Entscheidung des Ausführenden, dass Arbeiten unter Spannung (AuS) nicht sicher ausgeführt werden kann.
  • Bei mehr als zwei blanken Abspannungen, wenn kein ausreichender Arbeitsraum vorhanden ist.
  • Bei fehlender Standsicherheit.

3

  Erforderliches Personal
 
  • Für dieses Arbeitsverfahren sind mindestens zwei ausgebildete und berechtigte Personen erforderlich.

4

  Festlegungen zum Arbeitsablauf
 
Vor Beginn und während der Arbeiten ist eine Bewertung des Anlagenzustandes und der Umgebungsbedingungen an der Arbeitsstelle vorzunehmen, insbesondere
  • Sicherer Verkehrsweg, sicherer Stand, Schutz gegen Absturz
  • Geerdete Anlagenteile
  • Schaltphase der Straßenbeleuchtung

5

  Materialien
 
  • Nur im Einkaufskatalog zugelassene Materialien verwenden
  • Das Material muss dem Ausführenden für Arbeiten unter Spannung vertraut sein

6

  Werkzeuge, Schutz- und Hilfsmittel
 
  • Nur zugelassene Werkzeuge, Schutz- und Hilfsmittel aus AuS-Liste verwenden
  • Vor Gebrauch Sichtprüfung auf Mängel
  • Zum An- und Abklemmen von Kurzzeit-Anschlüssen und Netzersatzanlagen sind Anschlussgarnituren zu verwenden

7

  Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
 
  • Nur die im PSA-Katalog freigegebenen Schutzausrüstungen verwenden, insbesondere
    • Lichtbogengeprüfte Kleidung
    • Bei Arbeiten an blanken Freileitungen IPS – Schutzanzug
    • Isolierender Helm mit Gesichtsschutzschirm
    • Isolierende Schutzhandschuhe, Klasse 00
    • Sicherheitsschuhe
    • persönliche Schutzausrüstungen zum Schutz gegen Absturz
    • persönliche Schutzausrüstungen vor Gebrauch auf Mängel prüfen.

8

  Zusammenarbeit zwischen Anlagen- und Arbeitsverantwortlichem
 
  • Vor Beginn der geplanten Arbeiten hat sich der Arbeitsverantwortliche mit dem Anlagenverantwortlichen des Netzbezirks über Art, Ort, Zeit und mögliche Auswirkungen auf die Anlage abzustimmen
  • Der Anlagenverantwortliche und der Arbeitsverantwortliche stimmen sich darüber ab, über welchen Kommunikationsweg sicherheitsrelevante Informationen ausgetauscht werden.

9

  Sicherheitshinweise
 
  • Beim Auftreten unerwarteter Schwierigkeiten Arbeiten nicht beginnen, bzw. laufende Arbeiten abbrechen und den Anlagenverantwortlichen informieren, um weitere Maßnahmen abzustimmen
  • Isolierte Freileitungen sind wegen möglicher Isolationsschäden wie blanke Freileitungen zu behandeln

10

  Notfallmaßnahmen
 
  • Unfallstelle sichern, ggf. unverzüglich Freischaltung durchführen
  • Verletzte retten
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen
  • Notruf absetzen