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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 101-004: Kontaminierte Bereiche
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Anhang 4

Gliederungsmuster einer Betriebsanweisung
(siehe Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 555)

1 Arbeitsbereich/Arbeitsplatz:
  Tätigkeit:
2 Gefahrstoffe/Biologische Arbeitsstoffe
3 Gefahren für Mensch und Umwelt:
3.1 Gefährliche Eigenschaften/Reaktionen der Gefahrstoffe:
3.2 Gefährliche Eigenschaften der biologischen Arbeitsstoffe:
3.3 Aufnahmepfad:
4 Maßnahmen:
4.1 Technische Maßnahmen:
4.2 Verhaltensregeln, Hygiene:
4.3 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
5 Verhalten im Gefahrenfall:
5.1 Bei Auftreten unbekannter Situationen:
5.2 Bei Alarm durch Warngeräte:
5.3 Bei Brand:
6 Erste Hilfe:
6.1 Allgemeines (Ersthelfer, Telefonnummern):
6.2 Notfallmaßnahmen bei Unfällen mit Gefahrstoffen/biologischen Arbeitsstoffen ohne Verletzung:
6.3 Unfälle mit Gefahrstoffen/biologischen Arbeitsstoffen mit offenen Verletzungen:
6.4 Verschlucken von kontaminierter Flüssigkeit:
7 Sachgerechte Entsorgung von Einweg-PSA:
  Datum Unterschrift