Muster für Gliederung und Inhalte des Arbeits- und Sicherheitsplanes
| 1 | Allgemeine Daten |
| - | Name des kontaminierten Bereiches/der Altlast |
| - | Name des Auftraggebers |
| - | beteiligte Behörden, der Dienststellen des Arbeitsschutzes, der Gutachter |
| - | Name des Koordinators nach der BG-Regel "Kontaminierte Bereiche" (DGUV Regel 101-004) und seiner Stellvertreter einschließlich Festlegung deren Weisungsbefugnisse |
| - | Anlass der Arbeiten |
| - | Bezeichnung des vom Arbeits- und Sicherheitsplanes betroffenen Personenkreises |
| - | Gültigkeitsdauer (zeit- bzw. gewerkbezogen) |
| 2 | Standortbeschreibung |
| - | Nutzungsgeschichte des Standortes |
| - | Lageplan mit Gesamtausdehnung der Baustelle und des kontaminierten Bereiches/der Altlast |
| - | Zusammenfassende Darstellung der bisherigen Erkundungen und Sanierungsuntersuchungen einschließlich Lageplan, z.B. zu den Probenahmestellen aus Bausubstanz, Boden, Grundwasser- bzw. Sickerwasser |
| - | Lageplan der einzelnen Kontaminationsherde bzw. -ausdehnungen einschließlich Angaben sicherheitsrelevanter Konzentrationen der Kontaminanten im Boden, Grundwasser, Bausubstanz oder Ähnlichem |
| - | geologisch-hydrogeologische Situation des Kontaminationsbereiches (Schichtenverzeichnisse, Grundwasserverhältnisse) |
| 3 | Stoffliche Ermittlung und Gefahrenanalyse |
| - | Tabellarische Zusammenfassung der Ergebnisse zu den Ermittlungen zu Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen |
| - | Tabellarische Zusammenstellung der auf Grund ihrer physikalisch-chemischen oder toxikologischen Eigenschaften und ihrer angetroffenen Konzentration hinsichtlich des Gesundheitsschutzes zu berücksichtigenden Gefahrstoffe gemäß Bewertungsparametern nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 524 "Sanierungen und Arbeiten in kontaminierten Bereichen" |
| - | Zusammenstellung eventueller gefährdungsrelevanter Wirkungen und Symptome der Gefahrstoffaufnahme, z.B. Kopfschmerzen, Schwindelgefühle, Schleimhautreizungen |
| - | Zusammenstellung der bezüglich des Gesundheitsschutzes relevanten biologischen Arbeitsstoffe mit Angaben zu Übertragungsweg und Wirkung (infektiös, sensibilisierend, toxisch) |
| 4 | Ermittlung der Arbeitsbereiche, Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und der arbeitsbereichs- und tätigkeitsbedingten Faktoren der Exposition ("Arbeitsbereichsanalyse") |
| - | Einteilung der Baustelle in verschiedene Arbeitsbereiche mit potenzieller Exposition |
| - | Beschreibung der Verfahrensschritte und Arbeitsweisen pro Arbeitsbereich bzw. Einzeigewerk einschließlich zeitlicher Ablauf der Bearbeitung, |
| - | Ermittlung der einzelnen Tätigkeiten, bei denen mit einer Gefährdung durch Gefahrstoffe bzw. biologische Arbeitsstoffe zu rechnen ist, |
| - | Ermittlung der verfahrens- und umgebungsbezogenen Kriterien der Emission/Exposition |
| 5 | Gefährdungsbeurteilung |
| - | Tätigkeitsbezogene Zusammenführung der Ergebnisse der Gefahren- und Arbeitsbereichsanalyse zur einer halbquantitativen Expositionsabschätzung |
| 6 | Arbeits- und Gesundheitsschutz |
| 6.1 | Allgemeingültige Schutzmaßnahmen
|
| 6.2 | Arbeitsbereichs- bzw. tätigkeitsbezogene Festlegungen zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen und zu persönlichen Schutzausrüstungen
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| 7 | Messkonzept zur Überwachung der Arbeitsplatzbedingungen |
| - | Festlegung des Messziels am Ort der Tätigkeit
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| - | Festlegung der Messgeräte und -verfahren |
| - | Festlegung der mittels direktanzeigenden Messgeräten mit Alarmfunktion kontinuierlich durchzuführenden Überwachungsmessungen (UEG, O2, Auslösung von Maßnahmen bei Überschreitung von Schwellenwerten) |
| - | Festlegung der Intervalle routinemäßig durchzuführender Kontrollmessungen, z.B. zur Überprüfung der Gültigkeit von Leitparametern |
| - | Festlegung der Verantwortlichkeiten zur betriebsbereiten Vorhaltung der Messgeräte (Wartung und Pflege) |
| 8 | Entsorgung |
| - | Verhaltensregeln zur Handhabung und Entsorgung kontaminierter Schutzausrüstung und anderer kontaminierter Gegenstände |
| - | Verhaltensregeln z.B. zur Handhabung und Entsorgung kontaminierten Wassers aus Dekontaminationsanlagen und sonstiger Abfälle, wie gebrauchte Atemfilter, Schutzkleidung |
| 9 | Dokumentation, Nachweise |
| - | Festlegung der von den verschiedenen Beteiligten (Bauleiter des Bauherrn, Koordinator bzw. ausführenden Unternehmen) vorzunehmenden Dokumentationen |
| - | Festlegung der vom einzelnen Auftragnehmer vorzulegenden Nachweise, z.B. Arbeitsmedizinische Vorsorge, Filterbuch. |