Brandschutz

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Gefährdungen

Schutzmaßnahmen

Vorbeugender Brandschutz

Im Falle eines Brandes

Richtig löschen

Feuer in Windrichtung angreifen

Feuer in Windrichtung angreifen

Flächenbrände vorn beginnend ablöschen

Flächenbrände vorn beginnend ablöschen

Aber: Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen

Aber: Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen

Genügend Löscher auf einmal einsetzen – nicht nacheinander

Genügend Löscher auf einmal einsetzen – nicht nacheinander

Vorsicht vor Wiederentzündung

Vorsicht vor Wiederentzündung

Eingesetzte Feuerlöscher nicht mehr aufhängen. Feuerlöscher neu füllen lassen

Eingesetzte Feuerlöscher nicht mehr aufhängen. Feuerlöscher neu füllen lassen

Tabelle Bauarten und Eignung zugelassener tragbarer Feuerlöscher

Löschmitteleinheiten in Abhängigkeit von der Grundfläche der Arbeitsstätte, auch für stationäre Baustelleneinrichtungen, z. B: Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten
Grundfläche bis … m2 Löschmitteleinheiten [LE]
50 6
100 9
200 12
300 15
400 18
500 21
600 24
700 27
800 30
900 33
1000 36
je weitere 250 + 6

Für die Grundausstattung dürfen nur Feuerlöscher angerechnet werden, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen. Werkstätten mit erhöhter Brandgefährdung, z. B. Kfz-Werkstatt, Tischlerei, Metallverarbeitung, Elektrowerkstatt, mit weiteren Feuerlöschern oder Löschanlagen ausstatten, Brandmeldeanlagen vorsehen.

Weitere Informationen:
Arbeitsstättenverordnung
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention
DGUV Information 205-001 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz

07/2021