Messungen | 14.5 |
Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nach BGI 858 und BGI 892 kann es erforderlich sein, Messungen durchzuführen. |
Probenahme | 14.5.1 |
Die Probenahme ist entsprechend der BGIA- Arbeitsmappe (. . . .)
sowie der TRBA 405 durchzuführen.
Institut/Labor ............................................................................ (vom Bieter einzutragen) Die Kosten für die Vorhaltung der Probenahmegeräte sowie Lagerungs- und Transportkosten sind im Preis enthalten. Kosten für Fahrten zur Baustelle werden auf Nachweis vergütet. |
. . . . . Stück | . . . . . . . . . | . . . . . . . . . |
Analytik | 14.5.2 |
Bestimmung von . . . . . . . . . . . . . .Analysen
entsprechend der BGIA-Arbeitsmappen (. . . . . . .)
Institut/Labor .............................................................................. (vom Bieter einzutragen) |
. . . . . Stück | . . . . . . . . . | . . . . . . . . . |
Dokumentation und Auswertung | 14.5.3 |
Dokumentation und Auswertung nach Angaben
des Auftraggebers durchführen und die erforderliche
Dokumentation aufstellen.
Die Kosten für die Dokumentation werden auf Stundenbasis vergütet. |
. . . . . Stück | . . . . . . . . . | . . . . . . . . . |
Wetterstation | 14.5.4 |
Wetterstation zur Bestimmung von
(Nichtzutreffendes streichen)
vorhalten und betreiben. |
. . . . . Stück x . . . . . . Wochen | . . . . . . . . . |