Messungen 14.5
Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nach BGI 858 und BGI 892 kann es erforderlich sein, Messungen durchzuführen.

Probenahme 14.5.1
Die Probenahme ist entsprechend der BGIA- Arbeitsmappe (. . . .) sowie der TRBA 405 durchzuführen.

Institut/Labor ............................................................................
                       (vom Bieter einzutragen)

Die Kosten für die Vorhaltung der Probenahmegeräte sowie Lagerungs- und Transportkosten sind im Preis enthalten.

Kosten für Fahrten zur Baustelle werden auf Nachweis vergütet.
. . . . . Stück . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Analytik 14.5.2
Bestimmung von . . . . . . . . . . . . . .Analysen entsprechend der BGIA-Arbeitsmappen (. . . . . . .)

Institut/Labor ..............................................................................
                        (vom Bieter einzutragen)
. . . . . Stück . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Dokumentation und Auswertung 14.5.3
Dokumentation und Auswertung nach Angaben des Auftraggebers durchführen und die erforderliche Dokumentation aufstellen.

Die Kosten für die Dokumentation werden auf Stundenbasis vergütet.
. . . . . Stück . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Wetterstation 14.5.4
Wetterstation zur Bestimmung von (Nichtzutreffendes streichen)
  • Windrichtung
  • Windstärke
  • Außentemperatur
  • Luftdruck
  • Relative Luftfeuchte
  • Niederschlagsmenge
mit/ohne Datenspeicher und Schnittstelle zur Übertragung der Messdaten in ein EDV-System

vorhalten und betreiben.
. . . . . Stück   x . . . . . . Wochen . . . . . . . . .