Hinweise für den Ausschreibenden | 10.0 |
Nachstehend beschriebene Texte beziehen sich nur auf Leistungen, die sicherheitstechnisch für die ordnungsgemäße und fachlich einwandfreie Ausführung der Arbeiten notwendig sind. Sie stehen im Einklang mit den in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) enthaltenen Normen, DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" sowie den einschlägigen Vertragsnormen DIN 18300 ff, insbesondere DIN 18451 "Gerüstarbeiten". |
Die Texte sind anzuwenden, wenn es sich um Besondere Leistungen nach VOB Teil C handelt. |
Die Texte für Gerüste beschreiben die Regelausführungen nach DIN EN 12811-1 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke, Teil 1: "Arbeitsgerüste", DIN 4420 -1 "Schutzgerüste" und der Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten (BGI 663) sowie den Zulassungsbescheiden der Systemgerüste. |
Bauaufsichtlich eingeführte Normen sind bis zu ihrem Auslaufen zu beachten. |
Können Gerüste wegen der baulichen Gegebenheiten nicht entsprechend der Regelausführung bzw. Zulassungsbescheid erstellt werden, ist eine statische Berechnung als Besondere Leistung für die Gerüste zu erbringen. |
Arbeitsgerüste der Lastklasse 1 und der Breitenklasse W 06 dürfen nur für Inspektionstätigkeiten eingesetzt werden. Dabei darf je Gerüstfeld ein Nutzgewicht von 1,5 kN (1 Person zuzüglich Werkzeug) nicht überschritten werden. Materiallagerung ist unzulässig. |
Arbeitsgerüste der Lastklasse 2 und der Breitenklasse W 06 dürfen nur für Arbeiten eingesetzt werden, die kein Lagern von Baustoffen und Bauteilen erfordern. Einzelne Belagteile, die schmaler als 0,50 m sind (z.B. Gerüstbohlen), dürfen innerhalb ihrer zulässigen Stützung nur mit 1,5 kN beansprucht werden. |
Arbeitsgerüste der Lastklasse 3 und der Breitenklasse W 06 dürfen nur für Arbeiten eingesetzt werden, bei denen die Belastung aus Material und Personen das flächenbezogene Nutzgewicht von 200 kN/m2 nicht überschreitet. Einzelne Belagteile, die schmaler als 0,50 m sind (z.B. Gerüstbohlen), dürfen innerhalb ihrer zulässigen Stützung mit höchstens 1,5 kN beansprucht werden. |
Arbeitsgerüste der Lastklassen 4, 5 und 6 und der Breitenklasse W 09 und höher dürfen für Arbeiten eingesetzt werden, bei denen Baustoffe oder Bauteile auf dem Gerüstbelag abgesetzt oder gelagert werden. Dabei darf die zulässige Belastung nach Tabelle 3 DIN EN 12811-1 nicht überschritten werden. |