Hinweise für den Ausschreibenden 10.0
Nachstehend beschriebene Texte beziehen sich nur auf Leistungen, die sicherheitstechnisch für die ordnungsgemäße und fachlich einwandfreie Ausführung der Arbeiten notwendig sind. Sie stehen im Einklang mit den in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) enthaltenen Normen, DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" sowie den einschlägigen Vertragsnormen DIN 18300 ff, insbesondere DIN 18451 "Gerüstarbeiten".
Die Texte sind anzuwenden, wenn es sich um Besondere Leistungen nach VOB Teil C handelt.
Die Texte für Gerüste beschreiben die Regelausführungen nach DIN EN 12811-1 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke, Teil 1: "Arbeitsgerüste", DIN 4420 -1 "Schutzgerüste" und der Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten (BGI 663) sowie den Zulassungsbescheiden der Systemgerüste.
Bauaufsichtlich eingeführte Normen sind bis zu ihrem Auslaufen zu beachten.
Können Gerüste wegen der baulichen Gegebenheiten nicht entsprechend der Regelausführung bzw. Zulassungsbescheid erstellt werden, ist eine statische Berechnung als Besondere Leistung für die Gerüste zu erbringen.
Arbeitsgerüste der Lastklasse 1 und der Breitenklasse W 06 dürfen nur für Inspektionstätigkeiten eingesetzt werden. Dabei darf je Gerüstfeld ein Nutzgewicht von 1,5 kN (1 Person zuzüglich Werkzeug) nicht überschritten werden. Materiallagerung ist unzulässig.
Arbeitsgerüste der Lastklasse 2 und der Breitenklasse W 06 dürfen nur für Arbeiten eingesetzt werden, die kein Lagern von Baustoffen und Bauteilen erfordern. Einzelne Belagteile, die schmaler als 0,50 m sind (z.B. Gerüstbohlen), dürfen innerhalb ihrer zulässigen Stützung nur mit 1,5 kN beansprucht werden.
Arbeitsgerüste der Lastklasse 3 und der Breitenklasse W 06 dürfen nur für Arbeiten eingesetzt werden, bei denen die Belastung aus Material und Personen das flächenbezogene Nutzgewicht von 200 kN/m2 nicht überschreitet. Einzelne Belagteile, die schmaler als 0,50 m sind (z.B. Gerüstbohlen), dürfen innerhalb ihrer zulässigen Stützung mit höchstens 1,5 kN beansprucht werden.
Arbeitsgerüste der Lastklassen 4, 5 und 6 und der Breitenklasse W 09 und höher dürfen für Arbeiten eingesetzt werden, bei denen Baustoffe oder Bauteile auf dem Gerüstbelag abgesetzt oder gelagert werden. Dabei darf die zulässige Belastung nach Tabelle 3 DIN EN 12811-1 nicht überschritten werden.