Sicherheitseinrichtungen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen 09.2

Abdeckungen 09.2.1
Begehbare/Befahrbare (Nichtzutreffendes streichen), unverschiebliche Abdeckungen auf Schächten, Aussparungen, Bodenvertiefungen und Lichtkuppeln auf Anordnung der Bauleitung herstellen, . . . . . Wochen vorhalten und wieder entfernen.

Größe . . . . . . m      x . . . . . . . m
. . . . . St . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Größe . . . . . . m      x . . . . . . . m
. . . . . m2 . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Abdeckungen vorhalten 09.2.2
Abdeckungen der Pos. . . . . . über die vereinbarte Vorhaltezeit hinaus vorhalten.
Größe . . . . . . m      x . . . . . . . m
. . . . . St     x . . . . . Wochen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Größe . . . . . . m      x . . . . . . . m
. . . . . m2     x . . . . . Wochen . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Abdeckungen instand setzen 09.2.3
Abdeckungen der Pos. . . . . . auf Anordnung der Bauleitung instand setzen.

Die Kosten hierfür werden auf Nachweis vergütet.

Umwehrungen - Seitenschutz aus Holz 09.2.4
Seitenschutz aus Holz, entsprechend BGI 807 "Sicherheit von Seitenschutz, Randsicherungen und Dachschutzwänden als Absturzsicherungen bei Bauarbeiten"
Bauteile mindestens S 10 oder MS 10 nach DIN 4074-1, Gerüstbretter und Bohlen mit Ü-Kennzeichnung

an Verkehrswegen der Baustelle zur Sicherung gegen Absturz von Personen auf Anordnung der Bauleitung herstellen, . . . . . Wochen vorhalten und wieder entfernen.
. . . . . m . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Umwehrungen - Seitenschutz aus Stahlrohren 09.2.5
Seitenschutz aus Stahlrohren gem. DIN EN 12811-1 an Verkehrswegen der Baustelle zur Sicherung gegen Absturz von Personen auf Anordnung der Bauleitung herstellen, . . . . . Wochen vorhalten und wieder entfernen.
. . . . . m . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Umwehrungen vorhalten 09.2.6
Seitenschutz der Pos. . . . . . über die vereinbarte Vorhaltezeit hinaus vorhalten.
. . . . . m     x . . . . . Wochen . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Umwehrungen instand setzen 09.2.7
Seitenschutz der Pos. . . . . . auf Anordnung der Bauleitung instand setzen.

Die Kosten hierfür werden auf Nachweis vergütet.

Seitenschutz in Treppenhäusern 09.2.8
Seitenschutz, in Abmessung und Ausführung nach BGI 807 "Sicherheit von Seitenschutz, Randsicherungen und Dachschutzwänden als Absturzsicherungen bei Bauarbeiten" bzw. UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) , an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen zur Sicherung gegen Absturz von Personen auf Anordnung der Bauleitung herstellen, . . . . . Wochen vorhalten und wieder entfernen.

Der Seitenschutz ist an den Bauteilen so anzubringen, dass die im Treppenhaus tätigen Gewerke (z.B. Naturwerkstein-, Schlosserarbeiten) bei der Ausführung ihrer Leistung nicht behindert werden.
. . . . . m . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Seitenschutz in Treppenhäusern vorhalten 09.2.9
Seitenschutz in Treppenhäusern der Pos. . . . . . über die vereinbarte Vorhaltezeit hinaus vorhalten.
. . . . . m     x . . . . . Wochen . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Seitenschutz in Treppenhäusern instand setzen 09.2.10
Seitenschutz in Treppenhäusern der Pos. . . . . . auf Anordnung der Bauleitung instand setzen.

Die Kosten hierfür werden auf Nachweis vergütet.