Sicherheitseinrichtungen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen | 09.2 |
Abdeckungen | 09.2.1 |
Begehbare/Befahrbare (Nichtzutreffendes streichen), unverschiebliche
Abdeckungen auf Schächten, Aussparungen, Bodenvertiefungen
und Lichtkuppeln auf Anordnung der Bauleitung
herstellen, . . . . . Wochen vorhalten und wieder entfernen.
Größe . . . . . . m x . . . . . . . m |
. . . . . St | . . . . . . . . . | . . . . . . . . . |
Größe . . . . . . m x . . . . . . . m |
. . . . . m2 | . . . . . . . . . | . . . . . . . . . |
Abdeckungen vorhalten | 09.2.2 |
Abdeckungen der Pos. . . . . . über die vereinbarte Vorhaltezeit hinaus vorhalten. |
Größe . . . . . . m x . . . . . . . m |
. . . . . St x . . . . . Wochen | . . . . . . . . . | . . . . . . . . . |
Größe . . . . . . m x . . . . . . . m |
. . . . . m2 x . . . . . Wochen | . . . . . . . . . | . . . . . . . . . |
Abdeckungen instand setzen | 09.2.3 |
Abdeckungen der Pos. . . . . . auf Anordnung der Bauleitung
instand setzen.
Die Kosten hierfür werden auf Nachweis vergütet. |
Umwehrungen - Seitenschutz aus Holz | 09.2.4 |
Seitenschutz aus Holz, entsprechend BGI 807 "Sicherheit von
Seitenschutz, Randsicherungen und Dachschutzwänden als
Absturzsicherungen bei Bauarbeiten" Bauteile mindestens S 10 oder MS 10 nach DIN 4074-1, Gerüstbretter und Bohlen mit Ü-Kennzeichnung an Verkehrswegen der Baustelle zur Sicherung gegen Absturz von Personen auf Anordnung der Bauleitung herstellen, . . . . . Wochen vorhalten und wieder entfernen. |
. . . . . m | . . . . . . . . . | . . . . . . . . . |
Umwehrungen - Seitenschutz aus Stahlrohren | 09.2.5 |
Seitenschutz aus Stahlrohren gem. DIN EN 12811-1 an Verkehrswegen der Baustelle zur Sicherung gegen Absturz von Personen auf Anordnung der Bauleitung herstellen, . . . . . Wochen vorhalten und wieder entfernen. |
. . . . . m | . . . . . . . . . | . . . . . . . . . |
Umwehrungen vorhalten | 09.2.6 |
Seitenschutz der Pos. . . . . . über die vereinbarte Vorhaltezeit hinaus vorhalten. |
. . . . . m x . . . . . Wochen | . . . . . . . . . | . . . . . . . . . |
Umwehrungen instand setzen | 09.2.7 |
Seitenschutz der Pos. . . . . . auf Anordnung der Bauleitung
instand setzen.
Die Kosten hierfür werden auf Nachweis vergütet. |
Seitenschutz in Treppenhäusern | 09.2.8 |
Seitenschutz, in Abmessung und Ausführung nach BGI 807
"Sicherheit von Seitenschutz, Randsicherungen und Dachschutzwänden
als Absturzsicherungen bei Bauarbeiten" bzw.
UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) , an freiliegenden Treppenläufen
und -absätzen zur Sicherung gegen Absturz von Personen
auf Anordnung der Bauleitung herstellen, . . . . . Wochen vorhalten
und wieder entfernen.
Der Seitenschutz ist an den Bauteilen so anzubringen, dass die im Treppenhaus tätigen Gewerke (z.B. Naturwerkstein-, Schlosserarbeiten) bei der Ausführung ihrer Leistung nicht behindert werden. |
. . . . . m | . . . . . . . . . | . . . . . . . . . |
Seitenschutz in Treppenhäusern vorhalten | 09.2.9 |
Seitenschutz in Treppenhäusern der Pos. . . . . . über die vereinbarte Vorhaltezeit hinaus vorhalten. |
. . . . . m x . . . . . Wochen | . . . . . . . . . | . . . . . . . . . |
Seitenschutz in Treppenhäusern instand setzen | 09.2.10 |
Seitenschutz in Treppenhäusern der Pos. . . . . . auf Anordnung
der Bauleitung instand setzen.
Die Kosten hierfür werden auf Nachweis vergütet. |