Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Montagearbeiten auf Dächern 05.1
Für Montagearbeiten auf Dächern, z.B. Profilblechverlegearbeiten muss an der Baustelle eine schriftliche Montageanweisung vorliegen, die folgende Angaben enthalten muss:
  • Begehbarkeit von Dach- und Deckenplatten, Holzbauteilen z.B. Dachlatten;
  • Art und Lage der erforderlichen Arbeitsplätze und Verkehrswege einschließlich Aufstiege;
  • Art der Absturzsicherung und die dazu erforderlichen Arbeitsschritte und Maßnahmen;
  • Sicherung des Gefahrenbereiches unterhalb der Verlegestellen vor herabfallenden Gegenständen;
  • Stapelgewicht der Profilbleche (Paketgewicht);
  • Anschlagpunkte an den Stapeln (Paketen);
  • erforderliche Lastaufnahmemittel und Hebezeuge;
  • Ablegestellen auf der Unterkonstruktion, auch im Hinblick auf deren Tragfähigkeit;
  • Sicherung geöffneter Pakete und einzelner Bleche gegen Abheben durch Wind, z.B. mit Schraubzwingen, Spannbändern;
  • notwendige Arbeitsunterbrechungen bei böigem Wind;
  • Ort des Verlegebeginns und der Verlegerichtung;
  • sofortige Befestigung ausgelegter Bleche;
  • Arbeitsschritte und Maßnahmen für den Einbau der geplanten Dachausschnitte einschließlich der dabei erforderlichen Aussteifungskonstruktion.
Sicherheitstechnische Hinweise sind enthalten in der BGI 815 "Montage von Profiltafeln und Porenbetonplatten" und in der BGI 776 "Montage von Häusern in Holztafelbauart".