Für Montagearbeiten auf Dächern, z.B. Profilblechverlegearbeiten
muss an der Baustelle eine schriftliche Montageanweisung
vorliegen, die folgende Angaben enthalten muss:
- Begehbarkeit von Dach- und Deckenplatten, Holzbauteilen
z.B. Dachlatten;
- Art und Lage der erforderlichen Arbeitsplätze und Verkehrswege
einschließlich Aufstiege;
- Art der Absturzsicherung und die dazu erforderlichen Arbeitsschritte
und Maßnahmen;
- Sicherung des Gefahrenbereiches unterhalb der Verlegestellen
vor herabfallenden Gegenständen;
- Stapelgewicht der Profilbleche (Paketgewicht);
- Anschlagpunkte an den Stapeln (Paketen);
- erforderliche Lastaufnahmemittel und Hebezeuge;
- Ablegestellen auf der Unterkonstruktion, auch im Hinblick
auf deren Tragfähigkeit;
- Sicherung geöffneter Pakete und einzelner Bleche gegen
Abheben durch Wind, z.B. mit Schraubzwingen, Spannbändern;
- notwendige Arbeitsunterbrechungen bei böigem Wind;
- Ort des Verlegebeginns und der Verlegerichtung;
- sofortige Befestigung ausgelegter Bleche;
- Arbeitsschritte und Maßnahmen für den Einbau der geplanten
Dachausschnitte einschließlich der dabei erforderlichen
Aussteifungskonstruktion.
Sicherheitstechnische Hinweise sind enthalten in der BGI 815
"Montage von Profiltafeln und Porenbetonplatten" und in der
BGI 776 "Montage von Häusern in Holztafelbauart".
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