5 Nachweis der Kenntnisse und Erfahrungen

Die Koordinatoren können ihre baufachlichen Kenntnisse in der Regel im Rahmen einer baufachlichen Berufsausbildung als Architekt, Ingenieur, Techniker, Meister oder geprüfter Polier1) erworben haben. Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse sowie die speziellen Koordinatorenkenntnisse können in der Regel entweder im Rahmen der beruflichen Ausbildung, durch Fort- oder Weiterbildung oder durch entsprechende berufliche Erfahrungen erworben sein. Die Anlage D beinhaltet "Empfehlungen für Anforderungen an Lehrgangsträger", die die arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse und/oder speziellen Koordinatorenkenntnisse durch Fort- oder Weiterbildung vermitteln.

Die Kenntnisse und Erfahrungen können als vorhanden angesehen werden, wenn sie durch Zeugnisse, Bescheinigungen oder Referenzen nachgewiesen werden.


1) Nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Polier vom 20. Juni 1979, BGBl S. 667