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Sicherheitsabstände von Arbeitsplätzen und
Verkehrswegen auf Straßenbaustellen zum Verkehr

Seitlicher Sicherheitsabstand (SQ)


1 Mindestmaße für seitliche Sicherheitsabstände (SQ) zum fließenden Verkehr bei Straßenbaustellen längerer Dauer (aus ASR A5.2)
  Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Element 30 km/h 40 km/h 50 km/h 60 km/h 80 km/h 100 km/h
Fahrzeug-Rückhaltesysteme 30 cm 40 cm 50 cm 60 cm 80 cm 100 cm
Leitbake
(1000 mm x 250 mm,
750 mm x 187,5 mm),
Leitkegel, Leitwand
30 cm 40 cm 50 cm 70 cm 90 cm
Leitbake
(500 mm x 125 mm),
Leitschwelle, Leitbord
50 cm 60 cm 70 cm 90 cm 110 cm

1. Bei zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ab 100 km/h müssen Fahrzeug-Rückhaltesysteme eingesetzt werden.
2. Die Sicherheitsabstände für Fahrzeug-Rückhaltesysteme berücksichtigen ausschließlich die verkehrsleitende Funktion dieser Systeme.

2 Mindestmaße für seitliche Sicherheitsabstände (SQ) zum fließenden Verkehr bei Straßenbaustellen kürzerer Dauer (aus ASR A5.2)
  Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Element 30 km/h 40 km/h 50 km/h 60 km/h 80 km/h 100 km/h 120 km/h
Leitbake
(1000 mm x 250 mm,
750 mm x 187,5 mm),
Leitkegel, Leitwand
30 cm 40 cm 50 cm 70 cm 90 cm 110 cm 130 cm
Leitbake
(500 mm x 125 mm),
Leitschwelle, Leitbord
50 cm 60 cm 70 cm 90 cm 110 cm 130 cm 150 cm

Sicherheitsabstand in Längsrichtung (SL)


3 Mindestmaße für Sicherheitsabstände in Längsrichtung (SL)a zum ankommenden Verkehr
Lage der Straßenbaustelle (Arbeitsstelle) bzw. zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb des Straßenbaustellenbereichs (Arbeitsstellenbereichs)
Element innerörtliche Straßen Einbahnige Landstraßen und innerörtliche Straßen mit Vzul > 50 km/h Autobahnen, autobahnähnliche Straßen und zweibahnige Landstraßenb
Fahrbare Absperrtafel mit Zugfahrzeug oder Sicherungsfahrzeug ≥ 10 t zulässige Gesamtmasse 3 m 10 m 75 mc
Fahrbare Absperrtafel mit Zugfahrzeug oder Sicherungsfahrzeug < 10 t bis ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse 5 m 15 m 100 mc
Fahrbare Absperrtafel mit Zugfahrzeug oder Sicheungsfahrzeug < 7,49 t zulässige Gesamtmasse 7,5 m 20 m nicht zulässig
Fahrbare Absperrtafel ohne Zugfahrzeug 15 m 40 cm nicht zulässig

Hinweis:
Werden auf innerörtlichen Straßen bzw. auf Landstraßen andere Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) oder bauliche Leitelemente zur Querabsperrung von Teilen der Fahrbahn eingesetzt, so beträgt SL gegenüber dem ankommenden Verkehr innerorts 10 m, außerorts entspricht SL der Länge des Verschwenkungsbereichs gemäß RSA.
a Die genannten Sicherheitsabstände (SL) sind im Sinne eines durch einen Anprall aufzehrbaren Bereiches als lichtes Maß zwischen Vorderkante der Absperrung (Sicherungs- bzw. Zugfahrzeug) und Arbeitsbereich zu verstehen, d. h. als Nettomaß.
b Auf Rampen (Verbindungsfahrbahnen in Knotenpunkten) können in Abhängigkeit von der Lage der Baustelle in der Rampe, der Rampenlänge und den tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten kleinere Abstände in Betracht kommen, jedoch nicht unter 20 m.
c Bei beweglichen Straßenbaustellen (Arbeitsstellen) kann der Abstand auf 50 m reduziert werden.

 

07/2021