Zurück
Logo

Korrosionsschutzarbeiten an Metallgittermasten

Korrosionsschutzarbeiten an Metallgittermasten

Gefährdungen

Allgemeines

Schutzmaßnahmen

Absturzsicherungen

Schutzkleidung

Tabelle 1

Netz-Nennspannung KV Schutzabstand (Abstand in m von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen)
Bis 1 1,0
über 1 bis 110 3,0
über 110 bis 220 4,0
über 220 bis 380 5,0

 

Tabelle 2

Netz-Nennspannung KV Schutzabstand (Abstand in m von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen)
Bis 1 0,5
über 1 bis 30 1,5
über 30 bis 110 2,0
über 110 bis 220 3,0
über 220 bis 380 4,0

Schutzhandschuhe

Schutzbrille

Prüfungen

Zusätzliche Hinweise zu elektrischer Gefährdung

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Weitere Informationen:
DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
DGUV Regel 112-189 Benutzung von Schutzkleidung
DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen
DGUV-Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
DGUV Information 203-047 Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen
Elektrotechnische Regeln (DIN VDE-Bestimmungen)

07/2021