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Schornsteinfegerarbeiten

Schornsteigfeger besteigt ein Dach

Gefährdungen

Allgemeines

Schutzmaßnahmen

Verkehrswege

Anforderungen an Durchsteigöffnungen in geneigten Dachflächen
minimale lichte Länge der Durchsteigöffnung Anforderung an Fensterflügel zulässig bei maximaler Dachneigung
52
geöffneter Fensterflügel muss flächig auf Dachfläche aufliegen
55°
57
Anschlag oben mind. 120° Öffnungswinkel
Anschlag seitlich mind. 90° Öffnungswinkel
55°
80
Anschlag oben mind. 120° Öffnungswinkel
Anschlag seitlich mind. 90° Öffnungswinkel
60°

Standflächen

Absturzsicherungen

Gefahrstoffe

Bild 2


Bild 3

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Weitere Informationen:
Arbeitsstättenverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
ASR A1.8 Verkehrswege
ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
DGUV Regel 101-021 Schornsteinfegerarbeiten
DGUV Information 201-014 Regeln für das Nachrüsten von Steigeisen- und Steigleitergängen mit Steigschutzeinrichtungen an Schornsteinen
DIN EN 516
DIN EN 12951
DIN 18160-5: 2016-04
DIN 18799

07/2021