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Gebäudeinnenreinigung

Warnschild

Gefährdungen

  • Bei Gebäudeinnenreinigungen besteht die Gefahr des Ausrutschens auf nassen oder seifigen Untergründen.

Allgemeines

  • Beschäftigte vor der ersten Arbeitsaufnahme objektbezogen und im Hinblick auf das anzuwendende Arbeitsverfahren gemäß der Gefährdungsbeurteilung unterweisen. Unterweisung mindestens einmal jährlich wiederholen.
  • Ausländische Beschäftigte gegebenenfalls in ihrer Landessprache unterweisen.
  • Im Objekt einsatzbereite Telefone ausweisen. Rufnummern von Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst und Polizei deutlich sichtbar angeben.
  • Während der Betriebsruhe des auftraggebenden Betriebes Funktionsfähigkeit von Aufzügen, automatisch öffnenden Türen, Beleuchtungssteuerung usw. vereinbaren.
  • Beschäftigte verpflichten, nur Anweisungen von betrieblichen Vorgesetzten entgegenzunehmen.

Schutzmaßnahmen

  • Glattböden nur abschnittsweise bearbeiten Nummer 1. Nicht durch die Reinigungsflotte laufen. Bearbeitete Flächen erst nach Absaugen oder Abtrocknen des Flüssigkeitsfilmes betreten.
  • Bei Publikumsverkehr Verkehrswege von den Arbeitsbereichen trennen.
  • Warnschilder aufstellen Nummer 2.
  • Während der Arbeit flachen, fersenumschließenden und flüssigkeitsdichten Fußschutz mit rutschhemmender Sohle tragen.
  • Vor Ort testen, ob ausreichend Rutschhemmung gegeben ist.
  • Bei Nassreinigung gegebenenfalls wasserdichte Schutzkleidung benutzen, z. B. Handschuhe, Schürze, Anzüge, Stiefel, Gesichtsschutz.
  • Hautschutz beachten: Vor der Arbeit gezielter Hautschutz, nach der Arbeit und vor Pausen Hautreinigung und nach der Reinigung rückfettende Hautpflege.
  • Möglichst ohne Leitern und mit Arbeitsstiel vom Boden arbeiten oder leichte Plattformleitern verwenden. Lange Transportwege vermeiden.
  • Nicht auf Stühle und anderes Mobiliar steigen.
  • Herde, Öfen und Grills rechtzeitig vor Beginn der Reinigungsarbeiten abschalten und Abkühlen abwarten.

Abfallbeseitigung

  • Beim Entleeren der Abfallbehälter und Papierkörbe nicht hineingreifen. Behältnisse ausschütten bzw. mit der Einwegtüte entnehmen Nummer 3.
  • Transporthilfen verwenden.
Behältnisse entleeren

Baureinigung

  • Werden im Objekt noch Bauarbeiten ausgeführt, Reinigungsarbeiten nur in Absprache mit dem koordinierenden Bauleiter vornehmen.
  • Besteht die Gefahr von Fußverletzungen, sind Sicherheitsschuhe (Kennzeichnung S 3) zur Verfügung zu stellen und von den Beschäftigten zu tragen.
  • Staubentwicklung durch Saugen, Anfeuchten oder andere Verfahren vermeiden. Nicht trocken fegen.
  • Gegebenenfalls Atemschutz FFP2 benutzen.

Rutschhemmung von Fußböden

  • In Arbeitsräumen und -bereichen mit Rutschgefahr müssen rutschhemmende Bodenbeläge eingesetzt werden.
  • Bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel und bei deren Dosierung darauf achten, dass die Rutschhemmung nicht gemindert wird.
  • Beim Einsatz von Wischpflegemitteln mit rutschhemmenden Eigenschaften Bodenbelag nicht nachpolieren.
  • Dosierangaben des Herstellers genau beachten.
  • Bodenbeläge regelmäßig auf optisch erkennbare Schäden untersuchen.

Anforderungen an die Rutschhemmung von Fußböden ASR A 1.5/1,2 Anhang 2

  • Der Anhang beschränkt sich auf solche Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege, deren Fußböden mit gleitfördernden Medien in Kontakt kommen, wo also die Gefahr des Ausrutschens zu vermuten ist.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
Arbeitsstättenrichtlinie A 1.5/1,2 Fußböden

07/2021