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Baustellenkreissägen
Handkreissägen

Baukreissäge

Gefährdungen

  • Es kann zu Schnittverletzungen, Verletzungen durch einen Rückschlag des Werkstückes und einer Schädigung des Gehörs kommen.

Schutzmaßnahmen

  • Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
  • Steckvorrichtung mit Phasenwender verwenden.
  • Unterweisung anhand der Betriebsanweisung.
  • Gehörschutz und Sicherheitsschuhe benutzen. Lärmbereiche kennzeichnen.
  • Eng anliegende Kleidung tragen. Beim Sägen keine Handschuhe tragen.
  • Gefahrenbereich von 120 mm rund um das Sägeblatt beachten.
  • Spaltkeil nach Größe und Dicke des Sägeblattes auswählen Nummer 1.
  • Vor Werkzeugwechsel oder vor Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Stecker ziehen Nummer 2.
  • Sägeblätter nach dem Ausschalten nicht durch seitliches Gegendrücken abbremsen.
  • Bei Bedarf Tischverlängerung und -verbreiterung Nummer 3 einsetzen.
  • Soweit vom Hersteller vorgesehen, höhenverstellbares Sägeblatt entsprechend der Werkstückdicke verwenden Nummer 4.
  • Anfallenden Holzstaub absaugen, wenn Kreissäge in geschlossenen Räumen verwendet wird.

Zusätzliche Hinweise für Baustellenkreissägen

  • Selbsttätig schließende Schutzhauben Nummer 5 dürfen nicht manipuliert werden, möglichst STOPP Schalter verwenden!
  • Nicht selbsttätig schließende Schutzhauben auf das Werkstück absenken.
  • Bei älteren Maschinen möglichst selbsttätig schließende Schutzhauben nachrüsten.
  • Abstand des Spaltkeils vom Zahnkranz des Sägeblattes nicht mehr als 8 mm.
  • Jeweils erforderliche Hilfseinrichtungen benutzen:
    • Parallelanschlag Nummer 6,
    • Winkelanschlag Nummer 7,
    • Keilschneideeinrichtung Nummer 8,
    • Schiebestock Nummer 9,
    • Schiebeholz mit Wechselgriff Nummer 10.
  • Schiebeholz mit Wechselgriff

  • Bei schmalen Werkstücken Schiebestock oder Schiebeholz mit Wechselgriff Nummer 10 benutzen, wenn der Abstand zwischen Parallelanschlag und Sägeblatt weniger als 120 mm beträgt.
  • Tischeinlage auswechseln, wenn beiderseits der Schnittfuge ein Spalt von > 5 mm vorhanden ist.
  • Standplatz beim Arbeiten seitlich vom Risikobereich.
  • Splitter, Späne usw. nicht mit der Hand aus dem Bereich des laufenden Sägeblattes entfernen.
  • Vor dem Verlassen des Bedienungsstandes die Maschine ausschalten.
  • Parallelanschlag Nummer 6 so weit zurückziehen, dass ein Klemmen des Werkstückes vermieden wird. Faustregel: Das hintere Ende des Anschlags stößt an eine gedachte Linie, die etwa bei der Sägeblattvorderkante beginnt und unter 45° nach hinten verläuft.
  • Großformatige Platten mit Handkreissäge und Führungsschiene schneiden Nummer 11.

Sägen mit Schiebestock

Zusätzliche Hinweise für Kreissägeblätter

  • Nur Kreissägeblätter verwenden, die mit dem Namen oder Zeichen des Herstellers gekennzeichnet sind Nummer 12.
  • Bei Verbundkreissägeblättern muss zusätzlich die höchstzulässige Drehzahl angegeben sein. Angegebene Drehzahl nicht überschreiten Nummer 13.
  • Lärmarme Sägeblätter benutzen Nummer 14.
  • Beschädigte Sägeblätter, z. B. solche mit Rissen, Verformungen, Brandflecken, aussortieren.

Sägeblatt

Zusätzliche Hinweise für Handmaschinen

  • Spaltkeilabstand vom Zahnkranz nicht mehr als 5 mm, wenn in der Betriebsanleitung des Herstellers ein Spaltkeil gefordert wird.
  • Schnitttiefe richtig einstellen: bei Vollholz höchstens 10 mm mehr als Werkstückdicke.
  • Handmaschine nicht mit laufendem Sägeblatt ablegen.
  • An der Handmaschine muss der gesamte Zahnkranz des Blattes über der Auflage mit fester Verkleidung versehen sein .
  • Maschine prinzipiell mit beiden Händen führen und Werkstück fixieren.

Sägen mit einer Handmaschine

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.

Beschäftigungsbeschränkungen

  • Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert an Baustellenkreissägen und mit Handkreissägen arbeiten.
  • Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an den Maschinen beschäftigt werden.
Weitere Informationen:
Jugendarbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
TRBS 2111 Teil 1 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV-Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
DIN 19085-10
DIN EN 62841-2-5

07/2021