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Handkettensägen

Schneiden mit einer Kettensäge

Gefährdungen

  • Es kann zu Schnittverletzungen insbesondere durch einen Rückschlag der Handkettensäge und einer Schädigung des Gehörs kommen.
  • Bei kraftstoffbetriebenen Sägen besteht Vergiftungsgefahr durch Abgase.
  • Beim Arbeitsgang entstehen Hand-Arm-Vibrationen.

Schutzmaßnahmen

  • Bei Bauarbeiten in der Regel keine Kettensägen verwenden.
  • Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob alternative Maschinen z. B. Handkreissäge, Pendelsäbelsäge, Elektrischer Fuchsschwanz eingesetzt werden können.
  • Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
  • Unterweisung anhand der Betriebsanweisung.
  • Persönliche Schutzausrüstung je nach Betriebsanleitung des Herstellers, Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und Risikoabschätzung tragen, z. B.
    • Schnittschutzkleidung,
    • Schnittschutzschuhe,
    • Schutzhelm mit Gesichtsschutz,
    • Gehörschutz,
    • ggf. Handschuhe mit Schnittschutzeinlage.
  • Vor Arbeitsbeginn Wirksamkeit der Kettenbremse prüfen.
  • Leerlaufdrehzahl so einstellen, dass die Kette beim Starten nicht mitläuft.
  • Nur scharfe Ketten verwenden. Kettenspannung entsprechend den Herstellerangaben.
  • Möglichst rückschlagarme Sägeketten verwenden.
  • Krallenanschlag verwenden.
  • Stets für einen festen und sicheren Stand sorgen.
  • Nicht über Schulterhöhe sägen.
  • Beim Startvorgang Handkettensäge sicher abstützen und festhalten. Die Kette darf dabei den Boden nicht berühren.
  • Handkettensäge stets mit beiden Händen festhalten.
  • Handkettensäge nur mit laufender Sägekette aus dem Holz ziehen.

Rückschlaggefahr beim Sägen mit der Schienenspitze

  • Darauf achten, dass sich keine weiteren Personen im Gefahrbereich aufhalten.
  • Kettensägen mit Verbrennungsmotoren nicht in geschlossen Räumen, Gruben oder Gräben verwenden.
  • Nicht mit Schienenspitze sägen. Rückschlaggefahr! Nummer 1
  • Motor abstellen, bevor die Säge abgelegt wird.
  • Bei Transport der Kettensäge Kettenschutz aufsetzen.
  • Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten Motor abschalten bzw. den Stecker herausziehen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.

Beschäftigungsbeschränkungen

  • Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nicht mit Handkettensägen arbeiten.
  • Jugendliche über 15 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert, an Handkettensägen arbeiten.
Weitere Informationen:
Jugendarbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DIN EN 60745-2-13 VDE 0740-2-13

07/2021