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Eintreibgeräte

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Allgemeines

Schutzmaßnahmen

Verbotszeichen

Eintreibgeräte betrieben mit Druckluft

Eintreibgeräte betrieben mit Gaskartuschen oder Akku

Eintreibgeräte betrieben mit Gaskartuschen

Art der Auslösesicherung Verbotskennzeichen
Dauerauslösung mit Auslösesicherung Ja
Kontaktauslösung** Ja
Umschaltbar* am Eintreibgerät** Ja
Einzelauslösung mit Auslösesicherung** Nein
Einzelauslösung mit Sicherungsfolge** Nein
* Als umschaltbare Eintreibgeräte gelten diese, die durch einen Schalter am Eintreibgerät die Einstellmöglichkeit besitzen, das Gerät mit „Kontaktauslösung“ oder mit „Einzelauslösung mit Sicherungsfolge/Einzelauslösung mit Auslösesicherung“ zu bedienen.

** Identische Eintreibgeräte werden bei Nagellängen bis 100 mm mit unterschiedlichen Auslösesicherungen am Markt angeboten! Eine Verbotskennzeichnungspflicht besteht ausschließlich für gas- bzw. druckluftbetriebene Eintreibgeräte.

Eintreibgeräte betrieben mit Akku

Einzelauslösung mit Sicherungsfolge
Erster „Schuss“:
1) Auslösesicherung aufsetzen
2) Auslöser drücken
weitere „Schüsse“:
Immer 1)
dann 2)
Einzelauslösung mit Auslösesicherung
Erster „Schuss“:
1) Auslösesicherung aufsetzen
2) Auslöser drücken
weitere „Schüsse“:
Die Auslösesicherung kann betätigt bleiben, der Auslöser muss immer neu betätigt werden.
Kontaktauslösung – für „Baustellenbereiche“ nicht zulässig!
Erster „Schuss“:
1) Auslösesicherung aufsetzen
2) Auslöser drücken
Umgekehrte Reihenfolge möglich.
weitere „Schüsse“:
Es braucht nur einer der beiden erneut betätigt zu werden.
Wahlweise Auslösung – für „Baustellenbereiche“ nicht zulässig!
Umschaltbarer Auslösemodus auf „Einzelauslösung mit Sicherungsfolge“ oder „Kontaktauslösung“

Befestigungen bei der Montage auf Stahl- oder Betonuntergründen
1. Für die nachstehend aufgeführten Werkstoffe sind folgende Mindestabstände zu freien Kanten einzuhalten
Werkstoff/Geräteart Mauerwerk Beton/Stahlbeton Stahl
Eintreibgeräte 5 cm 5 cm 3-facher Nagelschaftdurchmesser
2. Für die nachstehend aufgeführten Werkstoffe sind folgende Mindestabstände der Nagelsetzbolzen untereinander einzuhalten
Werkstoff/Geräteart Mauerwerk Beton/Stahlbeton Stahl
Eintreibgeräte 10-facher Nagelschaftdurchmesser 10-facher Nagelschaftdurchmesser 5-facher Nagelschaftdurchmesser
  • Befestigungen auf hartem Untergrund (z. B. Beton), das Gerät ausschließlich im 90° Winkel zur Befestigungsfläche aufsetzen (X- und Y-Achse)
  • Vom 90° Winkel nie mehr als 15° abweichen – Abprallgefahr!

Prüfungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

 

Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A1/DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung
TRG 300 Besondere Anforderungen an Druckgasbehälter Druckgasverpackungen
DGUV Information 203-005 Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen
DGUV Information 203-006 Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen

07/2019