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Heizgeräte




Gefährdungen

Allgemeines

Schutzmaßnahmen

Zusätzliche Hinweise für ölbefeuerte Heizgeräte

Zusätzliche Hinweise für flüssiggasbetriebene Heizgeräte

In Räumen unter Erdgleiche dürfen darüber hinaus nur Heizgeräte mit Gebläse eingesetzt werden.

Zusätzliche Hinweise für den Brandschutz



Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 79 Verwendung von Flüssiggas
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
TRGS 407 Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung
TRBS 3145/TRGS 725 Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren
DIN EN 16129
DIN EN 16436

07/2021